Wenn Leibeigene aus dem Haus Rothenfels ins Wertheimer Gebiet ziehen und umgekehrt, gilt folgende Regelung: Für eine Frau, welche die Herrschaft wechselt, muss eine weitere Frau in das jeweils andere Gebiet ziehen. Bezüglich der Männer verhält es sich genauso. Falls kein Wechsel zustande kommt, gibt ein Mann etwa vier Gulden, oder so viel sein bestes Hemd wert ist. Eine Frau entrichtet entsprechend ihres Vermögens, ihrer Kinder und ihres Alters ein oder zwei Gulden mehr als ein Mann. Die Abgabe im Todesfall eines Leibeigenen, der zum Haus Rothenfels gehört, beträgt bei einem Mann das beste Hemd und bei einer Frau das beste Kleid. Jeder Leibeigne, der aus der Herrschaft zieht, muss zudem die Nachsteuer entrichten. Diese beträgt zehn Prozent von dem Wert seiner Güter, die er mitnimmt. In der Herrschaft Wertheim wird derselbe Prozentsatz verlangt.