Auch die Angehörigen der Ritterschaft sollen das Ungeld bezahlen. Dies besagt der bereits verschickte und gedruckte Ordnungszettel. Wenn jemand dies für ungerecht empfindet, dann kann die Ritterschaft Änderungen vornehmen. Das Hochstift Würzburg und dessen Domkapitel geben darüber ein Revers aus. Das Stift fordert die Angehörigen sowohl von weltlicher, als auch geistlicher Seite auf, die Verordnung auszuführen, damit sowohl das Geld von den Häusern, als auch das Ungeld eingesammelt und an die Verantwortlichen in Würzburg übergeben werden kann.