Das Fischereirecht in der mittleren Ebrach von der Sandbach (Santbach) bis zum Sautümpel (Sawtumpfel) gehört zu den Pertinenzien des Amtes Thüngfeld (ambt Thunveld). Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel geben Hans und Peter von Thüngfeld (Hanns vnd Peter von Thunfeld) das Recht als Lehen.
Die Mittlere Ebrach ist ein Fischbach, der von Sandbach (Sampach) bis zum Sautümpel (Sartumpfel) fließt. Obwohl sie zum Amt Thüngfeld gehört, machen Bischof Johann und sein Kapitel sie den Brüdern Hans und Peter von Thüngfeld (Hannsen vnd Petern von Thunveld gebrudern) zum Mannlehen.