Graf Konrad von Öttingen (conradus comes de Ottingen) erhält den Zehnt zu Karlshof (kelere) und zu Dürrenzimmern (dure). Auf ebendieselbe Art und Weise müssen drei Höfe den Weinzehnt an ihn entrichten.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt den Grafen Konrad und Ludwig von Öttingen (Grave Conrat vnd G. Ludwigen gebrudern von Otingen) den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) zum Mannlehen. Dafür erhält er 700 Mark Silbers von den Grafen. Diese Allianz soll gegen viele Parteien rechtskräftig sein, nicht jedoch gegen das Reich oder den König.