Gottfried von Fulbach (Gotz von Fulbach) erlangt aufgrund der Unterhandlung von Christoph Fuchs von Bimbach, Amtmann zu Zabelstein (Cristof Fuchs Marschalck vnd amptmans zum Zabelstain), von Bischof Rudolf von Scherenberg den landesfürstlichen Schutz und Schirm seiner Eigengüter. Dafür verpflichtet er sich, dem Stift Würzburg diese Eigengüter zum Lehen aufzutragen.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fülbach) trägt einen Kleinzehnt in Wolfsbach (Wolfsbach) vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen. Diesen übereignet er dem Hochstift. Dafür erhält Gottfried von Fulbach von Bischof Lorenz von Bibra die Erlaubnis des Hochstifts Fischwasser zu Mürsbach (Mirsbach) ein Leben lang zu nutzen. Darüber übergibt Gottfried von Fulbach ein Revers.