Die im vorherigen Eintrag genannten 11.500 Gulden sollen am 30.09.1520 in Eger auf der Mahlstatt bezahlt werden. Dafür schickt Bischof Konrad von Thüngen die Herren Johann Zoller (Hanns zoller) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), um die Summe zu bezahlen und die Kaufverschreibung samt der Bewilligung des Königs von Böhmen und zweier Heißbriefe an die Einwohner von Heidingsfeld (haindingsfelt) und Mainbernheim (mainbernhaim) entgegenzunehmen. Sie erhalten die Kaufverschreibung und die königliche Bewilligung, obgleich diese mangelhaft ist. Die Heißbriefe fehlen ganz. Trotzdem bezahlen sie die Kaufsumme von 11.500 Gulden und geben König Ludwig II. von Böhmen 5500 Gulden für die Bewilligung. Dies macht eine Summe von 36.000 Gulden. Sie lassen sich von Sebastian Schlick, Graf zu Passau (Sebastian Schlick), und Albrecht von Gutenstein (albrecht von Guetenstain) die Ausstellung einer neuen königlichen Bewilligung ohne Mängel und der zwei Heißbriefe versprechen und verschreiben. Im Jahr darauf erhalten sie die genannten Schriftstücke, jedoch unter Vorbehalt der böhmischen Krone auf ewige Widerlosung.