Unter den königlichen Urkunden, die dem Stift Würzburg übergeben wurden, befinden sich auch etliche Urkunden über Mainbernheim (Mainbernhaim). Nachdem Christoph von Gutenstein (Christof von Gutenstain) Mainbernheim verloren hatte, stellt Bischof Lorenz von Bibra ihm einen Revers darüber aus, dass er sich die Originalurkunde über Mainbernheim ausleihen darf oder eine Zusammenfassung geschickt bekommt. Der Revers behandelt auch den Wiederkauf von Heidingsfeld (Haidingsueld). Christoph von Gutenstein und sein Sohn Albrecht von Gutenstein (sun her Albrecht) stellen den Heidingsfeldern darüber einen Beleg aus. Schließlich lässt Bischof Lorenz von Bibra durch Herrn Sigmund von Thüngen, Ritter und Hofmeister (her Sigmund von Thungen riter hofmaister) Martin von Fronhofen, Sekretär von Christoph von Gutenstein (Martin von Fronhouen hern Cristofen von Guetnstains Secretari), in Nürnberg die 13000 Gulden Schulden bezahlen.
Christoph von Gutenstein (Christof von Guetenstain) stibt und hinterlässt einen Sohn, Albrecht von Gutenstein (Albrechten). Auch Bischof Lorenz von Bibra stirbt. Nach ihm wird Konrad von Thüngen zum Bischof gewählt. Diesem wird listig (listiglich) vorgetragen, dass der Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggraue Casimir von Brandenburg zu Onoldsbach) versucht die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) an sich zu bringen. Der böhmische Herr und Oberstburggraf von Prag Zdeniek Lev von Rosental (Zdenck Leb gnant öberster Burggraue) bringt nach dem Tod von Christoph von Gutenstein den königlichen Gnadenbrief (Cron gerechticait) von Heidingsfeld an sich und droht damit, diesen an den Markgrafen Kasimir zu übergeben. Wenn der Bischof ihm zuvorkommen will, müsse er der Sache förderlich sein und nicht davor zurückschrecken, eine geringe Summe Geld zu zahlen. Damit der Markgraf dem Bischof nicht zuvorkommt, schickt er Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg), der mit dem böhmischen Herren verschwägert und befreundet ist, zusammen mit dem Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Doctor Nicolausen Geis) und Nikolaus von Dettelbach (Clausen von Detelbach) zum Reichstag nach Worms, der zu dieser Zeit stattfindet. Diese handeln aus, dass Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Guetenstain) alle Rechte, Gerechtigkeiten und Forderungen, die er in den beiden Städten Heidingsfeld (Heidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) besitzt, dem Hochstift Würzburg erblich verkauft und den von König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn (kunig Ludwigen zu Hungern vnd Behaim) ausgestellten Bewilligungsbrief übergibt. Dafür soll der Bischof Albrecht zu den zuvor bereits ausstehenden 19.000 Gulden Pfandschilling für die Stadt Heidingsfeld noch 8.000 Gulden und für seine Forderung und Gerechtigkeit zu und an Mainbernheim 3.500 Gulden zahlen, was einer Summe von 30.500 Gulden entspricht. Doch Bischof Konrad und das Hochstift bringen die Stadt Mainbernheim auf eigene Kosten an sich, wobei ihm die von Gutenstein im Kloster des Hochstifts behilflich sind.
Kurz nach den in den vorherigen Einträgen beschriebenen Ereignissen sterben sowohl Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) als auch Bischof Lorenz von Bibra. Christoph von Gutenstein hinterlässt einen Sohn namens Albrecht (albrecht). Nach Lorenz von Bibra wird Konrad von Thüngen Bischof von Würzburg. Da Albrecht nach dem Tod seines Vaters das Pfand auf Heidingsfeld (haidingsfelt) und Mainbernheim (Mainbernhaim) nicht wieder auslösen kann, fallen die Lehen wieder zurück an die böhmische Krone. Zdeniek Lev von Rosental (zdenck Leb), der Oberstburggraf von Prag, wird ermächtigt, mit dem Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casimir) über einen Verkauf der beiden Orte zu verhandeln. Kasimir soll den von Gutenstein die Städte abkaufen und den Pfandschilling des Bischofs ablösen. Bevor es dazu kommen kann, erfährt Bischof Konrad von Thüngen davon und schickt vom Wormser Reichstag aus den Friedrich Schenk von Limpurg (fridrich v. Limpurg), der mit den bömischen Herren verschwägert und befreundet ist, und Doctor Nikolaus Geise von Hanau (niclaus Geise von hanaw) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach) nach Eger, um dort mit dem Grafen von Passau, Sebastian Schlick, über den Erwerb der beiden Städte zu verhandeln. Sie kommen wie folgt überein: Albrecht von Gutenstein soll all seine Rechte an Heidingsfeld und Mainbernheim dem Stift Würzburg kaufweise abtreten. Er soll ebenfalls den Bewilligungsbrief des Königs Ludwigs von Böhmen einholen und zustellen. Des Weiteren soll Bischof Konrad von Thüngen Albrecht von Gutenstein zu den bisherigen 19.000 Gulden Pfandschilling noch 8000 Gulden für Heidingsfeld und 3500 Gulden für Mainbernheim zahlen. Bischof Konrad und der Stift Würzburg müssen Mainbernheim auf ihre Kosten einbringen, die von Gutenstein sollen ihnen allerdings behilflich sein.
Die im vorherigen Eintrag genannten 11.500 Gulden sollen am 30.09.1520 in Eger auf der Mahlstatt bezahlt werden. Dafür schickt Bischof Konrad von Thüngen die Herren Johann Zoller (Hanns zoller) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), um die Summe zu bezahlen und die Kaufverschreibung samt der Bewilligung des Königs von Böhmen und zweier Heißbriefe an die Einwohner von Heidingsfeld (haindingsfelt) und Mainbernheim (mainbernhaim) entgegenzunehmen. Sie erhalten die Kaufverschreibung und die königliche Bewilligung, obgleich diese mangelhaft ist. Die Heißbriefe fehlen ganz. Trotzdem bezahlen sie die Kaufsumme von 11.500 Gulden und geben König Ludwig II. von Böhmen 5500 Gulden für die Bewilligung. Dies macht eine Summe von 36.000 Gulden. Sie lassen sich von Sebastian Schlick, Graf zu Passau (Sebastian Schlick), und Albrecht von Gutenstein (albrecht von Guetenstain) die Ausstellung einer neuen königlichen Bewilligung ohne Mängel und der zwei Heißbriefe versprechen und verschreiben. Im Jahr darauf erhalten sie die genannten Schriftstücke, jedoch unter Vorbehalt der böhmischen Krone auf ewige Widerlosung.
König Ludwig II. will der Vereinbarung, die die Gesandten von Zdeniek Lev von Rosental mit dem Bischof Konrad von Thüngen und Albrecht von Gutenstein aushandeln, nicht bewilligen, ohne selbst davon zu profitieren (ain schinde aus der Gense haben). Ihm werden 5500 Gulden zugestanden, die ihm am Sonntag nach Michaelis in Eger ausgezahlt werden sollen. Das Geld wird geliefert und Würzburger Gesandte erhält dafür eine königliche Bewilligung. Diese ist jedoch an vielen Stellen mangelhaft, weshalb Sebastian Schlick (Sebastian Schlicke) und Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Gutenstain) eine neue, vollkommene Bewilligung und zwei Heißbriefe (Haisbriefe), für jede der beiden Städte Heidingsfeld und Mainbernheim einen, erwirken (aus zubringn). So steigt der Pfandschilling für die Städte Heidungsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) auf 36.000 Gulden. Dies erkennt der König an, der Böhmischen Krone (Cron Behaim) bleibt jedoch eine ewige Wiederlösung vorbehalten.