Als Bischof Otto von Wolfskeel die Dörfer Mainbernheim (Bernhaim) und Herbolzheim (Herboltzhaim) von den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Albrecht von Hohenzollern (Johann vnd Albrecht) widerlöst, bezahlt er die Mark Silber mit 4 Pfund und 7 Schilling Heller.
Zwischen Johann II. von Hohenzollern und Albrecht von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (seine Sone Burggraue Johans vnd albrecht), und Bischof Otto von Wolfskeel kommt es zu derselben Verpfändung, über die ein schritlicher Beleg übergeben wird.
Die Burggrafen von Nürnberg, Johann II. und Albrecht von Hohenzollern (bede Burggrauen Johanns vnd albrecht) beschließen die ehemals geliehenen 500 Pfund anders anzulegen, indem sie sie dem Hochstift Würzburg zuweisen.
Bischof Otto von Wolfskeel löst das Burggut Schwanberg (Schwanberg) von Burggrafen zu Nürnberg für 500 Pfund Heller ab. Bischof Wolfram von Grumbach hatte das Burggut für diese Summe an Johann II. und Albrecht von Hohenzollern (Johansen vnd albrechten Burggrafen zu Nuremberg) verpfändet.