Die Steinmühle zu Hardheim gehört zur einen Hälfte zur Unteren Burg und zur anderen Hälfte zur Oberen Burg. Sie ist mit der Zeit verfallen und liegt wüst. Georg von Gebsattel (Georg von Gebsatel) baut sie wieder auf. Da sie zur einen Hälfte zur Oberen Burg gehört, verleihen er und Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) einem Konrad Beger (Contz Beger) für einen jährlichen Zins und Gült die Mühle und geben im Mahlvorgaben. Nach dem Tod Georg von Gebsattels zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold Horneck von Hornberg (Arnold Horneck von Horenberg) 800 Gulden und Gebsattels Erben 50 Gulden und löst damit das Schloss und die Mühle wieder an das Stift Würzburg.
Arnold Horneck von Hornberg (Horneck) stirbt bald nach der im vorherigen Eintrag beschriebenen Loslösung. Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf), dem Probst, Kanzler und Domherren, das dem Stift gehörende Schloss Hardheim und die Mühle für 840 Gulden von den Erben des Horneck zu kaufen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.