Otto von Salzburg (Ot voit von Saltzburg) erhält seine Wohnstätte und einen Teil der Salzburg (Saltzburg) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Brunn. Auch weitere Personen erhalten dies vom Bischof. Der Bischof will, dass der Turm und das Tor der Burg mit allen Mitteln im Besitz des Hochstifts Würzburg bleibt. Die bei der Salzburg Ansässigen haben auf Grund ihres Anteils, den sie als Lehen erhalten hatten, das Recht, Holz im Salzforst (Saltzforst), das dem Bischof und dem Hochstift gehört, zu nutzen. Hierbei ist zu vermerken, dass die Teile des Schlosses mit allemZugehörigen als Lehen vom Hochstift übertragen worden waren. Dem wiederspricht Otto von Salzburg. Da er jedoch stirbt, kommt Johann von Hutten (Hans von Hutten zum Seckelberg) auf Bischof Johann zu, und bittet ihn um Otto von Salzburgs Anteil, da er ein Recht auf dessen Erbe habe. Der Bischof antwortete, dass er die Lehen Ottos schon an Johann Voit von Salzburg (Hansen voiten) verliehen hat. Er bot ihm jedoch an folgendermaßen zu verfahren: Sollte Otto von Salzburg die Lehen nicht empfangen wollen, würde er sie Johann von Hutten verleihen. Albrecht von Brende (Albrecht von Brende) wollte seine Lehen nicht empfangen, die dadurch zurück an den Bischof fallen. Letzendlich ist das gesamte Schloss Salzburg Lehen des Hochstifts.
Ludwig, Johann und Konrad von Hutten (Ludwig Hanns vnd Cuntz von Hutten) werden mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg vertragen.