In dem im vorigen Eintrag genannten Kaufbrief wird die Verteilung des Wein- und Getreidezehnts erläutert. Georg von Crailsheim (Georg von Krailshaim) und sein Schwager Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) besitzen vier Teile des Zehnts zu Iphofen (Iphouen), nämlich den Rumele Teil, den Heiden-Teil, den der Vestenberg von Breitenlohe und ein Drittel des Teils von Leonhard von Vestenberg (Lenhart von Vestenberg). Man hat 24 Eimer Wein in der "Teilküfe" und 24 Malter Getreide auf der Tenne. Es folgt eine Aufschlüsselung der Anteile: Der Rume-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 8 Malter Getreide. Der Heiden-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 5 Malter Getreide. Der Teil der Vestenberg von Breitenlohe beträgt 4 Eimer Wein und 4 Malter Getreide. Das Drittel von Leonhard von Vestenberg beträgt 2 Eimer Wein und 2 Malter Getreide. Fries bemerkt, dass die restlichen 2 Drittel von Leonhard von Vestenberg 1528 von Kaspar von Vestenberg an Bischof Konrad von Thüngen verkauft werden. Außerdem verweist er auf den im vorigen Eintrag beschriebenen Verkauf dieser Teile des Zehnts durch Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg an Rudolf von Scherenberg.
Kaspar von Vestenberg zu Rosenberg und Rugland (Caspar von Vestenberg zu Rugling) verkauft Bischof Konrad von Thüngen für 150 Gulden zwei Drittel des Zwölftels des Wein- und Getreidezehnts zu Iphofen (Iphouen) auf Wiederlösung. Die Wiederlösung soll auf Cathedra Petri erfolgen, muss aber ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Fries bemerkt noch folgendes: Wenn man diese zwei Drittel zu dem Drittel des Leonhard von Vestenberg (Linhart von Vestenberg) rechnet, ergeben diese drei Drittel ein Zwölftel am Wein- und Getreidezehnt, das sind 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn. Daraus schließt er, dass Johann von Vestenberg zu Schlüsselfelds (Hanns von Vestenberg zu Slusselueld) und Konrad von Vestenberg zu Breitenlohes (Contz von Vestenberg zu Braitenlohe) Anteile am Zehnt von Iphofen 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn betragen haben müssen.