Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) leiht sich von Karl Zoller aus Ipthausen (Carln Zolleren zu Ipthausen) 180 Gulden und gibt ihm eine verbürgte Verschreibung. Diese besagt, dass er ihm das Geld am nächsten Tag Cathedra Petri, also dem 22. Februar zurückzahlt.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) stirbt bevor er Karl Zoller (Carn Zoller) das geliehene Geld zurückzahlen kann. Daher wendet sich Karl an die Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (Hannsen Truchsessen zu Sternberg) und Johann Zufras aus Althausen (Hannsen Zufrasen zu Althausen) . Diese klagen die Schulden von der Witwe Peters von Eberstein, Margaretha von Seinsheim, vor dem Landesgericht des Herzogtums Franken ein. Aus dem ersten Beschluss (ex primo decreto) des Gerichts erhalten sie die Güter des Verstorbenen zu Marktsteinach.