Dieser Brief wird von Georg Bazer (Georgius Borher), dem Abt des Klosters Oberzell (Obern Zell), wegen des Fleckens Moos (Moss) übergeben. Dieser Flecken besteht aus acht Höfen, die dem Kloster, und niemandem sonst, Zinsen und Gült zahlen. Der Flecken gehört auch niemandem, dem er Zinsen oder Gült schuldig ist. Was das Gericht und Recht anbelangt, müssen die Menschen von Moss ihre Angelegenheiten dem Gericht des Klosters Waldbrunn (Waldbrun) vortragen. Was Verbrechen wie Diebstahl, Mord, Körperverletzung und anderes betrifft, so wird dies nie vor diesem Gericht verhandelt, sondern vor einem Gericht in Würzburg.