Die hier verlauteten Bestimmungen werden nicht durchgesetzt. Fries vermutet, dass es an dem frühen Tod des Münzmeisters Martin Lerchen von Neuenmarkt (Mertin Lerch) liegt. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz von Bibra Peter Standner vom Schneeberg (Peter Standneren vom Schneberg) als Münzmeister an. Dieser soll alle Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller so münzen, wie es Martin Lerchen von Neumarkt gemacht hätte.
Der Münzmeister soll Schutz und Schirm erhalten und verteidigt werden. Er ist befreit von der Reichssteuer und von allen Diensten. Wer in der Münzwerkstatt arbeitet, soll Frieden und Geleit bekommen, ausgenommen Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit und der Münze selbst. Das Gesinde und die Knechte sollen rechtlich dem Münzmeister unterstehen, mit Ausnahme der Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit. Der Münzmeister muss sich vor niemandem verantworten, außer vor den Fürsten und ihren Hauptmännern.