Bischof Konrad von Thüngen leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeiser, der Erbmundschenk, nämlich Friedrich VI. Schenk von Limpurg (Schenck Friderich trilmpurg), der Erbküchenmeister, Philipp von Seldeneck (Philipsen von Seldeneck), der Erbkämmerer, den Grafen von Zorn (grafen von Zorn), und der Erbmarschall, Ulrich Marschall von Pappenheim (Vlrichen Marschalck zu bopenthen), erhalten jeweils einen gewissen Betrag in Gulden. Hinzukommen 60 Gulden für Ulrich Marschall von Pappenheim, der Bischof Konrad von Thüngen das Pferd stellt, auf dem er zu seiner Lehensverleihung reitet. Dieselbe Summe erhält Wilhelm von Wiesentau (her Weichau). Die Knechte des Erbmarschalls erhalten drei Gulden. Die kaiserlichen Herolde werden mit zwölf Gulden bedacht. Die Knechte, die an der Tapezerei mitwirken, erhalten vier Gulden. Während die Torwächter elf Gulden erhalten, erhalten die Kapläne sechs Gulden. Der kaiserliche Sekretär erhält 24 Gulden. Der Preis pro Siegel beträgt zwei Gulden. Die kaiserliche Kanzlei erhält für das Ausstellen und die Bestätigung der Regalien 50 Gulden und wird zusätzlich mit einem Trinkgeld von zehn Gulden bedacht. Die aufgewendete Gesamtsumme beläuft sich auf 568 Gulden.