Bischof Johann von Brunn, der Stiftspfleger Graf Albrecht von Wertheim (Albrecht Graff zu Wertheim), der Domdechant Reichart von Mosbach (Reichart von Mosbach) sowie die Äbte, Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Knechte vom Hochstift und Land des Herzogtums Franken (Francken), schließen einen Vertrag.
Inhalt des Vertrages: Wenn jemand durch Unordnung oder Uneinigkeit im Hochstift zu Schulden und Schäden kommt, seine Freiheit oder Herrlichkeit gemindert wird oder seine Untertanen geschädigt werden, der soll um des gemeinen Friedens willen die Sache gerecht und so bald wie möglich in Ordnung bringen.
Die Unterzeichner dieses Vertrages sind 21 Personen: fünf Domherren, zwei Prälaten, drei Grafen, zwei Herren und neun Personen aus der Ritterschaft. Diese Personen sollen nach ihrem Eid eine Ordnung bestimmen, die bis in ewige Zeit gelten soll. Dies gilt nicht, falls eine der 21 Personen zu diesem Vertrag etwas hinzufügt oder ändert.
Verfügungsgewalt der 21 Personen: Sie sollen in Angelegenheiten des Hochstifts jetzt und für immer zuständig sein. Diese Festlegung sei vernünftig.
Drei weitere Beifügungen: Jeweils eine Person aus den genannten Kreisen von Domkapitel, Grafen und Ritterschaft soll täglich beim Bischof als innerer Rat am Hof anwesend sein. Sie soll ihm bei den täglich anfallenden Aufgaben behilflich sein. Wenn besonders schwere Entscheidungen oder Angelegenheiten zu regeln sind, sollen auch die anderen 18 Personen dazu kommen.
Ebenfalls wird festgelegt: Falls den 21 Personen eine Angelegenheit zu schwer erscheint, können sie noch 20 oder mehr Personen hinzuziehen, die sie unterstützen.
Besoldung der drei Berater des Bischofs: Jeder der drei bekommt 100 Gulden, zudem bekommen sie Aufwendungen für etwaige Schäden. Auch soll ihnen der Bischof Futter und Mahl sowie Nagel und Eisen geben. Keiner von den vier soll aber mehr als vier Pferde haben, die im Wechsel von den 18 anderen Ratspersonen gestellt werden.
Änderung der 21 Personen: Von den 21 sollen zehn so ausgewechselt werden, dass sie nicht länger als zwei Jahre im Rat bleiben. Sie können länger bleiben, wenn sie als besonders fähig angesehen werden. Diese zehn Personen sollen den gleichen Schwur leisten wie alle anderen.
Kostenübernahme für die 18 Ratspersonen: Wenn die 18 Ratspersonen vor Gericht geladen werden, sollen anfallende Kosten von den Gefällen des Stifts bezahlt werden.
Abtreten der 18: Wenn einer der 18 stirbt, aus Krankheit oder einem anderen Grund, soll seine zugehörige Gruppe innerhalb eines Monats einen Ersatz bestimmen. Falls dies nicht geschieht, haben die anderen 20 Personen das Recht selbst eine Person zu bestimmen.