Auf die Bitte des Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI./I. von Hohenzollern (Burggraf friderichs zu nuremberg), am kaiserlichen Gerichtshof hat König Ruprecht I. von Wittelsbach (Konig Ruprecht) über die Rothenburger (die von Rottenburg) und alle über 14-Jährigen eine Acht verhängt. Bischof Johann von Egloffstein wird gebeten, sie weder zu bewirten, zu ernähren, aufzuhalten oder anzugreifen, solange sie gehorsam sind, bis die Acht aufgehoben ist.
Darauf hat Bischof Lorenz von Bibra den kaiserlichen Gesandten geantwortet, dass es keine Probleme mit dem Geleit geben soll. Er gibt ihrer Bitte statt und fordert, dass sich die Ritterschaft ebenfalls daran hält und die vom Kaiser bestimmte Ordnung eingehalten wird. Personen, die vom Kaiser mit der Acht belegt wurden oder offene Fehden unterhalten, sollen kein Geleit zugesichert bekommen.
Über Sachsen und Hessen wird die Reichsacht verhängt.