Einst haben Beschlüsse des Domkapitels einstimmig erfolgen müssen. Der später auf dem Konstanzer (Constentz) Konzil abgesetzte Papst Johannes XXIII. setzt das bisherige Statut außer Kraft, so dass seither der Mehrheitsbeschluss gültig ist.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Als der Stamm der Markgrafen von Brandenburg (Marggrauen von Brandenburg) ausstirbt, fällt das Fürstentum Brandenburg (Furstenthumb Brandenburg) zurück ans Reich. Kaiser Sigmund verleiht es auf dem Konzil von Konstanz (Costnitz) an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrichen von Nürenberg). Von diesem stammen alle nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg ab.
König Sigismund verlängert einen allgemeinen Landfrieden (gemain Landfriden) nach drei Jahren, den Lorenz Fries nicht registriert finden kann.
Auf dem Reichstag zu Konstanz (Castnitz) werden König Maximilian I. (konig Maximilian) 120.000 Rheinische Gulden für seinen Zug nach Rom von den Kurfürsten und Fürsten bewilligt. Die Summe wurde aufgeteilt, weshalb Bischof Lorenz von Bibra 1320 Rheinische Gulden auf dem Reichstag an den König übergibt und hierüber eine Quittung bekommt.