Burckharter Stifft
1560
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.
Exzerpt:
Burckharter Stifft ward Anno 1560 Durch B Fridrichen mit dem Spital Jhenseits Mains zue Wirtzburg vertragen, das der stifft dem spital fur sein forderung an beden zehenden an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung gelegen gethon zu dem thail den er Spital der ort vorhin innen hatt, nachmaln den zehenden an 8 morgen Weingarten, Nemblich funfen am Pranger so einanwanden zwischen gemeltem Pranger vnd der Birkenfelder leiden, item 2 morgen am eussersten Pranger unden gegen Wirtzburg, vnd 1 morgen am Konigsperg, zustellen vnd volgen lassen soll, Bey der angesprochnen Erdburg soll ain Jeder thail zum halben thail pleiben Nemblich soll der stifft furter vff des spitals halben thail vnd dessen hofbauern weder zehenden noch ainige Obrigkait haben, sondern allain den halben thail wie der durch die Writzburgische geschworne Messere gemessen Nemblich gegen dem Buchelberg, Kirnholtz, Stokhach, Maysenbach, vnd kalten loch auch den Bronnen daselbst des Hoffs Erdbach nehmen, vnd dargegen dem spital der ander halb thail gegen dem diergarten vnd Wirtzburgk herein samp dem hove erbach, auch holtz, Acker, Wissen desgleichen der prauch zum prunnen vnd gang ains fahrwegs braid dartzu (doch ausserhalb [gestrichen: vom thail] der wissen so an bemeltem thail gelegen vnd denen von Huchberg zustendig is) verraint, verstaint vnd zugethailt werden, Auch ain jeder thail vff seinen zugemessen thail den Schaftrieb haben, auch sollen der stifft dem spital 300 fl nachgeben in dreien monaten oder neben vertzinsung versicheren. Recepta Frid 68
Kommentar:
Kirnholtz, Stokhach, Maysenbach
Der Eintrag ist von der Nachtragshand verfasst worden.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 128r, Schreiber:
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber contractuum Friderici f. 68
Moderne Signatur des Quellenverweises:
StA Würzburg, ldf 29, S. 169
Digitalisat: