Bischof Konrad von Thüngen wird darüber unterrichtet, was die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt beschließt. 1. Es wird beschlossen, den Gemeinen Pfennig als Abgabe einzuführen. Dadurch entsteht eine Pflicht diesen abzugeben. Details über Einnahme und Verwendung sind ungeklärt.
2. Man soll es unterlassen, die Ritterschaft durch Mandate von ihrem Dienst abzubringen. Falls dieser Dienst entzogen werden sollte, wird der Zusammenhalt des Adels gefährdet.
3. Die Ritterschaft möchte von den Fürsten und Herren, denen sie dienen, geachtet und miteinbezogen werden. Da ihnen viel von diesen genommen wird, haben sie das Recht darauf, sich zu vereinen.
Kaiser Karl V. hat vor, den Gemeinen Pfennig von den fränksichen Adligen einzunehemen. Die fränkischen Fürsten teilen der Ritterschaft mit, dass sie vorhaben den Kaiser in seinem Vorhaben zu unterstützen.
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.
Bischof und Domkapitel sollen alte Verträge mit der Ritterschaft berücksichtigen, in denen steht, dass sie sich in Bund oder Bündnis begeben wollen. Sie sollen den Gemeinen Pfennig keinen Auswärtigen zukommen lassen, da diese dadurch die Möglichkeit bekommen durch das Hochstift zu ziehen und dem Adel und anderen Stiftsangehörigen Schaden zuzufügen. Dechant und Domkapitel erhalten ebenfalls ein Schreiben der Ritterschaft.