Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 500 Gulden von Sebastian, Johann und Maria von Rotenhan (Bastian, mere vnd hausen von Rottenhan). Bis der Bischof diese zurückzahlt verpfändet er ihnen einen jährlichen Zins von 25 Gulden, auf die Bede von Haßfurt (hassfurt), die an Cathedra Petri fällig sind. Diejenigen, die den Zins abholen, haben Geleit.
Bischof Konrad von Bibra verkündet Johann und Martin von Rotenhan (Hansen vnd Martin von Rottenhan), dass sich die Hauptsteuer verfünffacht. Statt 150 Gulden sind es nun 7150 Gulden, statt 350 Gulden 1750 Gulden und anstatt 500 Gulden 2500 Gulden.