Der jährliche Ertrag des erblichen Sitzes in Kühndorf (Kundorf) und wie dieser vom Würzburger Domherren weitergegeben wurde ist nicht bekannt. Es ist nur bekannt, dass Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg ein Viertel des Schlosses Kühndorf besaßen. Die Hälfte dieses Viertels besaß das Hochstift bereits viele Jahre, die andere Hälfte besaß der Komtur Eberhard von Romrod (Eberharten von Rumrode).
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.
Das besiegelte Revers Grafs Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) ist an Bischof Johann von Brunn übergeben. Dem Amtmann zu Kühndorf (Kundorff) Johann Pfeffersack (Hansen Pfeffersacken), der zuvor erst vom Bischof als solcher eingesetzt wurde, ist befohlen, den Grafen an ein Viertel des Schlosses Kühndorf kommen zu lassen.