Der Kauf der Lichtenburg (Liechtenberg) erweist sich für Bischof Hermann von Lobdeburg als problematisch, da Graf Otto II. von Henneberg diese Burg nur als Lehen des Klosters Fulda trägt. Bischof Hermann und der Fuldaer Abt Konrad treffen sich in Würzburg, um eine Einigung zu erzielen: Die Lichtenburg wird nicht an Würzburg überstellt, stattdessen erhält das Hochstift Würzburg lediglich ein Verkaufsrecht sowie das Zugeständnis, dass Veränderungen an der Burg dem regierenden Bischof mitgeteilt werden müssen. Im Gegenzug sichert Bischof Hermann dem Kloster Fulda im Verkaufsfall ein Vorkaufsrecht über die Burg Hildenburg (Hiltenburg) zu.
Regesta sive rerum Boicarum autographa II, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1823.
Wagner, Heinrich: Mellrichstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 29), München 1992.
Bischof Hermann von Lobdeburg und der Abt von Fulda, Konrad von Makles, schließen einen Einungsvertrag. Dieser Einungsvertrag enthält folgende Bestimmungen: sollte ein Ministeriale des einen Landesfürsten eine Frau aus einem Ministerialengeschlecht des anderen heiraten, gelten für die Kinder aus dieser Ehe folgende Bestimmungen: wenn es sich um eine gerade Anzahl an Kindern handelt, wird die eine Hälfte dem Stift Würzburg und die andere dem Stift Fulda dienstbar. Wenn es sich um eine ungerade Anzahl an Kindern handelt, wird gleichermaßen verfahren. Das überzählige Kind bleibt im Dienstbarkeitsverhältnis des mütterlichen Geschlechts. Die Kinder, die in das Dienstbarkeitsverhältnis des Vaters fallen, sollen dessen Lehen ohne Schwierigkeiten übernehmen. Es wird außerdem bestimmt, dass der Bischof sein Schloss Hildenburg (Schlos Hildenburg) und der Abt sein Schloss Lichtenburg (Schlos Liechtenburg) keiner Partei übergeben soll, mit der der jeweils andere Probleme haben könnte. Außerdem sichern sich der Bischof und der Abt gegenseitig das Vorkaufsrecht für das jeweilige Schloss.