Das Halsgericht zu Gleußen (Gleuchshaim), das dem Abt und dem Konvent zu Banz (Bantz) gehört, ist ihnen von Kurfürst Friedrich III. von Sachsen und dessen Bruder Herzog Johann von Sachsen genommen worden, sie erhalten es jedoch zurück.
Im Ort Gleußen (Gleuchseim oder Gleuchshaim), der der Herrschaft des Klosters Banz (closter Bantz) unterliegt, gibt es ein Halsgericht. Die Herzöge von Sachsen entziehen dem Kloster den Ort und fassen es unter ihren Herrschaftsbereich. Der Stiftspfleger zu Coburg schaltet sich ein, schlichtet den Streit und sorgt dafür, dass das Kloster die Rechte und die Herrschaft über den Ort wieder erhält.