Der Gesuch der Wöhrder Bürger, "seit alters bestehende Jahrmärkte" zu gestatten, wird genehmigt, und es werden drei Jahrmärkte eingerichtet, die jeweils auf drei Tage beschränkt sind. Im Jahr 1798 werden die Märkte aufgrund von gleichzeitig stattfindenden Kirchweihen in der Umgebung auf den zweiten Pfingsttag, den Sonntag vor Bartholomäus und den Sonntag vor Weihnachten verlegt. Die Jahrmärkte werden rege besucht und tragen sehr zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bei.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.
Soweit diese im Amtsbereich liegen, bilden die bisherigen Ämter Emskirchen und Münchaurach mit der Vogtei Hagenbüchach das königlich-preußische Kammeramt Emskirchen.
Das königlich-preußische Kammeramt Ipsheim wird gegründet.
Markt Erlbach kommt zum neu gegründeten königlich-preußischen Kammeramt Neuhof. Es gibt einen Bürgerrat, der aus einem Ersten Bürgermeister, einem Zweiten Bürgermeister und Ratsschreiber sowie acht Ratsverwandten besteht.
Das königlich-preußische Kammeramt Neuhof wird gebildet.
Mit Öttingen-Spielberg wird durch Vermittlung des ansbachisch-preußischen geheimen Kriegs- und Domänenrats ein Vertrag ausgehandelt, wonach Öttingen die vollständige hohe fraischliche Obrigkeit über Markt Weiltingen und dessen Flurmarkung, soweit sie auf dem rechten Wörnitzufer liegt, und über die dazu gehörigen Orte Veitsweiler, Hahneberg, Unter- und Oberklingen und deren ganze Flurmarkung auf dem rechten Wörnitzufer dem Hause Württemberg zugesteht.
Burkardroth erhält vom Würzburger Fürstbischof Georg Karl (von Fechenbach) das Marktrecht.
Ein Streit zwischen Preußen und Württemberg über die Grenzen in Weiltingen wird durch einen Vergleich zwischen beiden Parteien niedergelegt.
Es werden insgesamt sechs Jahr- und Viehmärkte Rothenkirchen erwähnt. Die Verleihung ist zeitlich jedoch nicht mehr nachzuvollziehen.