Gelchsheim wird "Gälgsheim" genannt, was auf die Existenz eines Galgens zurückgeführt werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass in Gelchsheim Gericht gehalten wird.
In Gelchsheim besteht ein Zent- und Halsgericht, das der Deutsche Orden von den Hohenlohe übernommen hat.
Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Das Zentgericht in Seßlach ist für Gemünda zuständig.
Die zur Herrschaft Arnsberg gehörige Ehaftsordnung bleibt unauffindbar. Zur Herrschaft gehört auch eine gerichtliche Immunität.
Das Oberamt Schwabach ist in fünf sogenannte Wildfuhren eingeteilt und wird von vier Wildmeistern beaufsichtigt, darunter auch ein Wildmeister in Schwand.
Die hohe Gerichtsbarkeit Affalterthals steht dem Hochstift Bamberg zu.
Im Verbund der karolingisch-ottonischen Verwaltungsstruktur liegt Zapfendorf an der Grenze des Radenzgaues, dessen Verlauf durch den Main bestimmt ist.
Das Schicksal Pleinfelds ist über viele Jahrhunderte mit dem der Burg Sandsee untrennbar verbunden. Das Dorf und der spätere Markt werden durch die nur drei Kilometer entfernte Anlage im wahrsten Sinne des Wortes "von oben her" verwaltet.
Die Struktur der dörflichen Verwaltung sieht folgendermaßen aus: An der Spitze steht der von der ganzen Gemeinde gewählte Dorf- oder Bürgermeister. Er beruft die Gemeindeversammlung ein und führt in ihr den Vorsitz, verwaltet das Vermögen der Gemeinde und legt der Gemeindeversammlung jährlich darüber Rechnung ab. Neben den Dorfmeister treten Vogt und Schultheiß als Vertreter der Obrigkeiten, wobei dem Vogt als Vertreter des Hochstifts das entschieden größere Gewicht zufällt. Nach der Erhebung Zapfendorfs zum Amt Ende des 15. Jahrhundert gewinnt er weiter an Einfluss und überragt schließlich sogar den Bürgermeister. Er wird wie der Bürgermeister von der Herrschaft gestellt und ist stets einer der größten Grundbesitzer. Viertelmeister oder Beiräte des Dorfmeisters lassen sich nicht nachweisen.