Bürgstadt liegt an der Einmündung einer Fernstraße ins Erftal. Zudem fungiert es als Haupt- und Gerichtsort des Kammerforsts.
Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Der Markt Marktschorgast hat die Entscheidungshoheit über die Aufnahme von Bürgern und eine eigene politische Vertretung durch Bürgermeister und Schöffen.
Die Familie von Langheim tritt in die Dienste der Grafen von Castell, die die Oberhoheit über das Dorf Großlangheim haben.
Die Verwaltung der Gemeinde Sommerhausen erfolgt durch den Amtsschultheißen, den Bürgermeister und die Gemeinderäte.
Das Oberamt Schwabach ist in fünf sogenannte Wildfuhren eingeteilt und wird von vier Wildmeistern beaufsichtigt, darunter auch ein Wildmeister in Schwand.
Zweimal jährlich findet das kirchliche Sendgericht statt. Der Würzburger Bischof hält zu diesem Zweck in Großlangheim eine Synode ab.
Es gibt einen Bürgermeister und einen Schultheiß, der dem Dorfgericht mit seinen zwölf Ratspersonen vorsteht.
Wendelstein hat als Sitz eines reichslehenbaren Gerichts, einer Pfarrei, die sich von Sorg im Westen bis Unter-Lindelburg bei Pyrbaum im Osten erstreckt, und als Mittelpunkt einer großen Holzmark seit jeher eine hervorragende Stellung innerhalb des Gerichts.
Am Kirchweihtag darf in Wendelstein Jahrmarkt abgehalten werden. Der Kirchweihschutz obliegt dem jeweiligen Wendelsteiner Richter und seiner Herrschaft.