In der Gemeinderechnung aus diesem Jahr wird Hans Riebenstein als Bürgermeister in Burgwindheim angegeben.
In der Gemeinderechnung aus diesem Jahr wird Valentin Heu als Bürgermeister in Burgwindheim angegeben.
Neben einer hochfürstlichen und der hochadeligen Lindenfelsischen Verwaltung sind ein gemeinschaftlicher Richter und Gerichtsschreiber, Bürgermeister und Rat und fünf Gemeindevorsteher nach Weidenberg bestellt.
Die Stiebar erlassen im Jahr 1670 eine Dorf- und Gemeindeordnung, in der unter anderem der Zuzug, der Aufenthalt von Fremden, die Gemeindeversammlung und Angelegenheiten bezüglich der Bürgermeister und Viertelmeister geregelt werden.
Ein Schultheiß und ein Bürgermeister im Sechserbuch werden genannt.
In der Gemeinderechnung aus diesem Jahr wird Michael Bischof als Bürgermeister in Burgwindheim angegeben.
Jacob Eberhard Häberlein ist Hofrat in Aufkirchen.
Zapfendorf wird Sitz eines Amtsvogtes. Die Zuständigkeit des Zapfendorfer Vogtes umfasst im Jahr 1793 neben seinem Amtssitz noch Roth, Oberoberndorf und Unterleiterbach, insgesamt 73 Haushalte. Da bei Bedarf an das Kastenamt sowie an das Vogteiamt Ämter ohne eigene Verwaltungsstruktur angegliedert werden, fungiert der Zapfendorfer Vogt als Leiter einer Forst- und einer Zollstelle.
Johann Leonhard Burkas wird als Amtspfleger in Aufkirchen genannt.
Für Wirsberg sind folgende Personen verantwortlich: Amtsvogt Nikolaus Prell, Amtsbürgermeister Otto Fickenscher und die weiteren Bürgermeister Caspar Hönicka, Conrad Senfft, Johann Schmauß sowie die Ratsmitglieder. Daneben der Gerichtsschreiber, der Pfarrer und der Schulmeister.