Bei Mörnsheim werden Kalksteinbrüche entdeckt. Im Jahr 1674 erhält der Ort von der Eichstätter Regierung eine eigene Bergordnung.
Graf Wolfgang Julius von Hohenlohe-Neuenstein gestattet dem aus einer Prager Druckerfamilie stammenden Isaak Jüdels die Niederlassung in Wilhermsdorf. Jüdels soll dort eine hebräische Druckerei etablieren. Diese hält sich bis 1690. Es folgen jedoch weitere, von Juden geleitete Druckereien nach. Die Ära der hebräischen Druckereien in Wilhermsdorf endet 1737.
In Heiligenstadt wird eine steinerne Brücke über den Fluss gebaut.
Die Oberkotzauer Schneider und Schuhmacher erhalten 1669 eine Zunftordnung mit 27 Artikeln. Im Jahr 1696 folgt die Zunftordnung der Schmiede, Schreiner, Büttner und Wagner. Im Jahr 1707 erhalten die Müller und Bäcker ihre Ordnung.
Es gibt folgende Berufe in Wirsberg: Ein Bader, fünf Bäcker, drei Büttner, ein Förster, zwei Rotgerber, zwei Weißgerber, acht Landwirte, vier Metzger, zwei Müller, ein Schiffer, ein Schmied, zwei Schneider, ein Schreiner, vier Schuster, acht Taglöhner, ein Tuchscherer, ein Wagner, drei Weber, ein Wirt und ein Zimmermann. Seit jeher ist der Markt unter anderem eine fast ausschließliche Gewerbesiedlung. Landwirtschaft spielt kaum eine Rolle.
Das Gewerbe in Heidenheim differenziert sich im Jahr 1670 aus einem Hafner, einem Büttner, einem Wagner, zwei Webern, zwei Schustern, einem Kürschner, einem Sattler, drei Metzgern, einem Maurer, einem Schlosser, einem Pfarrer, einem Schulmeister und einem Gerichtsschreiber. Im Jahr 1678 besteht es aus drei Hafnern, einem Büttner, zwei Wagnern, einem Schmied, einem Weber, einem Färber, einem Schneider, zwei Schustern, einem Sattler, einem Metzger, einem Schulmeister und zwei [Handels-]Juden. Im Jahr 1686 differenziert sich das Gewerbe aus einem Hafner, einem Büttner, einem Färber, einem Sattler, einem Metzger, einem Schlosser und einem [Handels-]Juden. Im Jahr 1693 gibt es einen Hafner, einen Büttner, einen Schlosser, einen Schmied, einen Färber, einen Sattler, zwei Metzger und einen [Handels-]Juden. Im Jahr 1710 besteht das Heidenheimer Gewerbe aus einem Büttner, einem Schlosser, einem Sattler, einem Metzger, einem Färber und zwei [Handels-]Juden. Hier enthalten sind allerdings nur die Klosteruntertanen, also 40% aller Anwesen in Heidenheim.
Graf Wolfgang Julius von Hohenlohe erwirkt von Kaiser Leopold I. (HRR) für den Ort das Recht, vier Jahrmärkte halten zu dürfen.
Markgraf Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth erlässt eine Zunftordnung für die Oberkotzauer Metzger.
In Heiligenstadt taucht der Maurerberuf zum ersten Mal auf.
Das Steuerkataster verzeichnet in Zapfendorf sieben Tagelöhner und 23 Handwerker.