Die Grafen von Castell treten mehr und mehr als Hauptbesitzer von Wiesentheid auf und üben dort die Zentgerichtsbarkeit aus und haben ferner das Münz- und Zollrecht sowie den Wildbann inne.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Gelchsheim wird "Gälgsheim" genannt, was auf die Existenz eines Galgens zurückgeführt werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass in Gelchsheim Gericht gehalten wird.
In Gelchsheim besteht ein Zent- und Halsgericht, das der Deutsche Orden von den Hohenlohe übernommen hat.
Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Das Zentgericht in Seßlach ist für Gemünda zuständig.
Die zur Herrschaft Arnsberg gehörige Ehaftsordnung bleibt unauffindbar. Zur Herrschaft gehört auch eine gerichtliche Immunität.
Wendelstein hat als Sitz eines reichslehenbaren Gerichts, einer Pfarrei, die sich von Sorg im Westen bis Unter-Lindelburg bei Pyrbaum im Osten erstreckt, und als Mittelpunkt einer großen Holzmark seit jeher eine hervorragende Stellung innerhalb des Gerichts.
Am Kirchweihtag darf in Wendelstein Jahrmarkt abgehalten werden. Der Kirchweihschutz obliegt dem jeweiligen Wendelsteiner Richter und seiner Herrschaft.
Zapfendorf eignet sich für die Einrichtung und Niederlassung von Behörden, was ein Indiz einer gewissen Zentralität ist. Der Ort ist Sitz eines Zentamtes, eines Vogteiamtes, eines Steueramtes, einer Zollstelle und zeitweise ist er zuständig für Forst- und Fischereiwesen. Besonders seit den 70er Jahren des 17. Jahrhunderts kann von einem Bedeutungsaufschwung Zapfendorfs gesprochen werden.