Das bambergisch-bischöfliche Amt Wachenroth wird vom Oberamt Höchstadt mitverwaltet. Der Amtsvorsteher von Höchstadt ist zugleich Zent- und Amtsrichter von Wachenroth.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Zweimal jährlich findet das kirchliche Sendgericht statt. Der Würzburger Bischof hält zu diesem Zweck in Großlangheim eine Synode ab.
Es gibt einen Bürgermeister und einen Schultheiß, der dem Dorfgericht mit seinen zwölf Ratspersonen vorsteht.
Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Das Zentgericht in Seßlach ist für Gemünda zuständig.
Die zur Herrschaft Arnsberg gehörige Ehaftsordnung bleibt unauffindbar. Zur Herrschaft gehört auch eine gerichtliche Immunität.
Die hohe Gerichtsbarkeit Affalterthals steht dem Hochstift Bamberg zu.
Zapfendorf eignet sich für die Einrichtung und Niederlassung von Behörden, was ein Indiz einer gewissen Zentralität ist. Der Ort ist Sitz eines Zentamtes, eines Vogteiamtes, eines Steueramtes, einer Zollstelle und zeitweise ist er zuständig für Forst- und Fischereiwesen. Besonders seit den 70er Jahren des 17. Jahrhunderts kann von einem Bedeutungsaufschwung Zapfendorfs gesprochen werden.