Die Grafen von Andechs haben die Gerichtshoheit über den Komplex Marktschorgast.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Zweimal jährlich findet das kirchliche Sendgericht statt. Der Würzburger Bischof hält zu diesem Zweck in Großlangheim eine Synode ab.
Es gibt einen Bürgermeister und einen Schultheiß, der dem Dorfgericht mit seinen zwölf Ratspersonen vorsteht.
Gelchsheim wird "Gälgsheim" genannt, was auf die Existenz eines Galgens zurückgeführt werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass in Gelchsheim Gericht gehalten wird.
In Gelchsheim besteht ein Zent- und Halsgericht, das der Deutsche Orden von den Hohenlohe übernommen hat.
Die hohe Gerichtsbarkeit Affalterthals steht dem Hochstift Bamberg zu.
Zum Zentgericht Remlingen gehören die Orte Remlingen, Heidenfeld, Tiefental, Erlenbach, Billingshausen, Helmstadt, Üttingen, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Holzkirchhausen, Bösenzell und Lengfurt (halb).
Wendelstein hat als Sitz eines reichslehenbaren Gerichts, einer Pfarrei, die sich von Sorg im Westen bis Unter-Lindelburg bei Pyrbaum im Osten erstreckt, und als Mittelpunkt einer großen Holzmark seit jeher eine hervorragende Stellung innerhalb des Gerichts.