Stammbach ist ein Ort an der Grenze zwischen "Bamberg und Brandenburg". Daher kommt es immer wieder zu Streit um Territorial- und Gerichtsrechte zwischen den Bamberger Bischöfen und den Nürnberger Burggrafen.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Es gibt einen Bürgermeister und einen Schultheiß, der dem Dorfgericht mit seinen zwölf Ratspersonen vorsteht.
Gelchsheim wird "Gälgsheim" genannt, was auf die Existenz eines Galgens zurückgeführt werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass in Gelchsheim Gericht gehalten wird.
In Gelchsheim besteht ein Zent- und Halsgericht, das der Deutsche Orden von den Hohenlohe übernommen hat.
Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Die hohe Gerichtsbarkeit Affalterthals steht dem Hochstift Bamberg zu.
Zum Zentgericht Remlingen gehören die Orte Remlingen, Heidenfeld, Tiefental, Erlenbach, Billingshausen, Helmstadt, Üttingen, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Holzkirchhausen, Bösenzell und Lengfurt (halb).
Wendelstein hat als Sitz eines reichslehenbaren Gerichts, einer Pfarrei, die sich von Sorg im Westen bis Unter-Lindelburg bei Pyrbaum im Osten erstreckt, und als Mittelpunkt einer großen Holzmark seit jeher eine hervorragende Stellung innerhalb des Gerichts.
Am Kirchweihtag darf in Wendelstein Jahrmarkt abgehalten werden. Der Kirchweihschutz obliegt dem jeweiligen Wendelsteiner Richter und seiner Herrschaft.