Nach und nach wächst die Dorfgemeinschaft durch Hereinnahme neuer Besitzer zu einer festen, geschlossenen Erbgemeinschaft zusammen. Diese ist entschlossen, auf ungeteiltem Erbe zusammenzuleben und den gemeinsamen Besitz zu schützen und zu verteidigen. Die Ganerbenschaft Trappstadt bleibt bis zum Zerfall des Alten Reiches bestehen.
Die Kirche in Trappstadt gehört anfangs als Tochterkirche zur Urpfarrei Untereßfelde. Die Bauzeit dieser ersten Kirche ist allerdings unbekannt. Eine Urkunde über die Abtrennung und Errichtung der selbständige Pfarrei Trappstadt gibt es nicht. Im Archivdiakonatsverzeichnis erscheint Trappstadt schon 1453 als eigene Pfarrei.
Abt Erhard von Banz und Ritter Heinrich von Schaumberg zum Haug vermitteln zwischen dem Abt Niclas zu Veilsdorf und dem Kloster Theres eine Verpfändung der Güter zu Trappstadt für 190 Gulden auf Wiederlösung. Hier werden erstmals Trappstädter Güter in einen Zusammenhang mit den Klöstern Veilsdorf und Theres gebracht, wie sie sich später in der Ganerbengemeinschaft finden.
Trappstadt ist weder vom Bauernkrieg, noch vom Markgräflerkrieg stärker betroffen.
In Trappstadt steht das sogenannte Alte Schloss als ursprünglichen hennebergischen Amtssitz und Stützpunkt.
Stefan Dorer (1513) und Erhardus Berger (1526) sind die ersten überlieferten Namen der Trappstädter Pfarrer.
Aufgrund der unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Glieder der Ganerbenschaft erfolgt eine besonders umfangreiche Dorfordnung. Die Teile der Ganerbenschaft werden hier vorgestellt: Graf Hermann von Henneberg, die Klöster Theres, St. Michelsberg bei Veilsdorf, Veßra, der Deutsche Orden zu Münnerstadt, das Antoniterhaus zu Würzburg, die Pfarre zu Eicha, die Brüder Walter und Hans Schott zu Eichelsdorf, die Witwe Margaret Zufraß zu Althausen und das Spital zu Münnerstadt.
Die vier Ganerbenanteile bestehen aus folgenden Anteilen: Erstens aus dem Hennebergischen (worunter die Lehenschaften des Klosters Veßra, des Deutschen Ordens, des Spitals zu Münnerstadt, der Pfarreien zu Eicha und Untereßfeld, der Herren von Zufraß zu Althausen und des Spitals zu Römhild begriffen sind); zweitens aus dem Anteil des Klosters Theres (ab 1593 hochstiftisch-würzburgischer Besitz); drittens aus dem Anteil des ehemaligen Klosters Vieldorf (der aber 1699 von Sachsen-Hildburghausen dem Domkapitel zu Würzburg verkauft wird); viertens aus dem schottischen (nachmalig gräflich-eltzischen) Anteil.
In der Dorfordnung wird ein Dorfzaun, der ausreichend Schutz bietet, erwähnt. Zudem zieht dicht beim Dorf die Landwehr mit Wall und Graben vorbei. Das Torhaus gewährt aus dieser Richtung Einlass.
Die unter der römhildischen Gerichtsbarkeit stehenden Häuser und Güter sind der Herrschaft nicht nur lehn- und zinsbar, sondern entrichten außerdem 15 Gulden zehn Groschen Steuer jährlich an zwei Fristen.