Die Herren von Sparneck haben die Hochgerichtsbarkeit über die Orte Sparneck und Zell inne.
Markgraf Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach erwirbt von Christoph Philipp von Sparneck die zwei hohen Gerichte zu Sparneck, Waltstain und Zell.
Zell wird zur selbstständigen Pfarrei erhoben.
Kaiser Ferdinand I. (HRR) belehnt den Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach mit einigen böhmischen Besitzungen, darunter auch das Dorf Zell.
Markgraf Friedrich I. kauft die zum Rittergut Sparneck gehörenden Güter des Christoph Haller von Hallerstein, darunter auch das Dorf Zell.
Wann Zell das Marktrecht erhält ist nicht gesichert. Bei der Erwerbung durch die Hohenzollern 1563 scheint der Ort das Marktrecht noch nicht besessen zu haben.
Ein Schulmeister ist für Zell nachweisbar.
An einer Urkunde von 1595 findet sich zum ersten Mal das Gemeindesiegel von Zell.
Die Pfarreien Sparneck und Zell werden der neugegründeten Superintendentur Münchberg zugeordnet und damit aus der Superintendentur Hof herausgelöst.
Aus einer Ämterbeschreibung geht hervor, dass in Zell zweimal im Jahr Kirchweih gefeiert wird.