Das Gericht Wendelstein wird bereits in diesem Jahr in einem Urteil des Landgerichts Nürnberg als ein "gebanntes" Gericht bezeichnet.
Es wird das erste Mal der Kirchensatz zu Wendelstein genannt. König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) verleiht ihn als Reichslehen an Heinrich von Kurnburg (Kornburg).
Der Pfarrsprengel von Wendelstein erstreckt sich südlich der Schwarzach, von Sorg über Wendelstein, Röthenbach bei Sankt Wolfgang, Schwarzenbruck, Unterlindelburg bis Oberhembach.
Einer Urkunde aus diesem Jahr ist zu entnehmen, dass bereits damals schon eine Schleifmühle im Erchwinkel besteht. Daraus lässt sich schließen, dass Messerer, Klingenschmiede und Schleifer schon im 14. Jahrhundert in Wendelstein ansässig sind
In Wendelstein wird eine mechanische Uhr mit Stundenzeiger in den Kirchturm eingebaut.
Aus der Zeit vor 1800 liegen keine Nachrichten über die Zahl der Einwohner, sondern nur über die Zahl der Mitbürger, also der Familienvorstände vor. Im Jahr 1498 verzeichnet eine namentliche Liste der Gemein zu Wendelstein - alt und jung - 137 Personen. Im Jahr 1522 werden bei der "gemeinen Anlage" 169 Personen erfasst (145 hausgesessene Mitbürger (88 Beerbte und 57 Beständner) und 24 Witwen). Im Jahr 1528 verzeichnet Nicolaus Nöttelein 125 hausgesessene Mitbürger (Beerbte und Beständner; 110 Mitbürger hinter der nürnbergischen Hauptmannschaft und 14 pfarrerische Mitbürger). Im Jahr 1580, 16 Jahre nach dem großen Sterben von 1562, verzeichnet der Pfarrer 139 Bürger (Beerbte und Beständner; 88 auf Herdstätten gesessene Bürger und 51 sonstige Bürger und Beständner).
König Ruprecht III. verleiht die "Pfarr zu Wendelstein" mit allen Zugehörungen an Stephan von Korenburg (Kornburg).
Aus einem Eintrag im Wendelsteiner Gerichtsbuch erfahren wir erstmals von einem Schulmeister.
Im Markgrafenkrieg wird Wendelstein abgebrannt. Auch die Dachstühle der Pfarrkirche St. Georg und des Kirchturms werden verbrannt.
Die Wendelsteiner Pfarrbeschreibung berichtet vom Wiederaufbau der Kirche.