Wilhelm Heinrich Muffel stirbt und hinterlässt sein Viertel an Eschenau seinem sieben Jahre alten Sohn Johann Wilhelm Muffel. Der Anteil wird noch etwa 22 Jahre lang von dessen Onkel Johann Christoph Muffel verwaltet.
Die beiden Vettern Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen für Eschenau eine Polizeiverordnung. Darin werden die Sonntagsheiligung, die Maße und Gewichte, die Wildbannrechte, sowie die Nutzung der Fischwasser, Weiher, Hölzer, Wiesen, Felder und Gärten geregelt.
Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen den Eschenauer Metzgern eine detaillierte Handwerkerordnung.
Johann Christoph Muffel stirbt kinderlos. Er wird im Katharinenkloster in Nürnberg begraben, welchem er auch sein Viertel an Eschenau im Schätzwert von 10000 Gulden testamentarisch überlässt. Nürnberg lässt nach seinem Tod eine Hypothek in Höhe der 10000 Gulden auf den zweiten Halbteil an Eschenau errichten, die von allen folgenden Besitzern dieses Halbteils mit übernommen werden muss.
Von Georg Karl Muffel erben dessen Söhne Christoph Jakob II. Muffel und Georg Tobias Muffel den ersten Halbteil.
Johann Wilhelm Muffel schließt mit seinen Vettern Christoph Jakob und Georg Tobias Muffel einen Rezess bezüglich des gemeinsamen Besitzes der gesamten Muffelschen Güter und deren Verwaltung. Demnach sollen die Ein- und Ausgaben gleich verteilt werden. Als Wohnung erhält Christoph Jakob Muffel das große Schloss in Eschenau, dessen Bruder Georg Tobias Muffel das Nebenschlösschen sowie das Schloss Eckenheid, Johann Wilhelm Muffel das kleine Schloss zu Eschenau.
Georg Tobias Muffel ist schwer verschuldet und verkauft deshalb seinen und seines Bruders Anteil am Eschenauer Zehnt an die Tucher v. Simmelsdorf für 8000 und 500 Gulden Leihkauf.
Johann Wilhelm Muffel wird auf dem Weg von Eschenau nach Nürnberg aus dem Hinterhalt erschossen. Die Witwe verdächtigt die beiden Brüder Christoph Jakob und Georg Tobias Muffel. Es setzt ein langwieriger Mord- und Erbfolgeprozess ein (zwischen den Töchtern Johann Wilhelm Muffels und den beiden Brüdern), der erst ein viertel Jahrhundert später und durch den Tod der Hauptbeteiligen sowie den Verkauf Eschenaus beendet wurde.
Georg Tobias Muffel stirbt und beerbt seinen Sohn Georg Marquard Muffel. Dieser erhält jedoch mit seinem Onkel Christoph Jakob Muffel einen Entscheid des Lehensherrn Kaiser Karl VI. (HRR) vom 18.12.1732, wonach beide mit ihren Ansprüchen auf den zweiten Halbteil abzuweisen seien und die Töchter Johann Wilhelm Muffels, Maria Ursula Regina und Susanna Sophie Wilhelmine, im Besitz genannten Halbteils vorläufig zu belassen seien.
Nach dem Tod Christoph Jakob Muffels verkauft dessen Sohn Friedrich Jakob Muffel (am 20.7.1751) für 45000 Gulden sein Erbe, den ersten Halbteil, an Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth. Wenig später (am 1.11.1751) folgt Christian Friedrich v. Krone diesem Beispiel und verkauft den zweitne Halbteil zum gleichen Preis. Die neuen Herren von Eschenau wurden jedoch nie offiziell mit Eschenau belehnt.