Remlingen gehört zu den ältesten Weinbauorten in Franken. Das Remlinger Gemeindewappen zeigt einen Weinstock mit zwei Reben.
Das Kloster Holzkirchen ist Obergrundherr zu Remlingen, es steht im besonderen Rechtsverhältnis zu Remlingen und hat das Zehntrecht.
Zum Zentgericht Remlingen gehören die Orte Remlingen, Heidenfeld, Tiefental, Erlenbach, Billingshausen, Helmstadt, Üttingen, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Holzkirchhausen, Bösenzell und Lengfurt (halb).
Remlingen hat drei Tore mit Türmen.
Die Holzmühlen, schon immer bedeutend für Remlingen, werden vermutlich erstmals 815 als "Mulinhus" erwähnt
Remlingen wird erstmals urkundlich erwähnt. Kaiser Ludwig I. der Fromme bestätigt den Gütertausch zwischen dem Abt Raban von Fulda und dem Gaugrafen Boppo. Demnach erhält der Graf elf Huben nebst den darauf sitzenden Leibeigenen in der Villikation Remlingen gegen Forstbesitz im Spessart.
Die Grafen von Wertheim haben verschiedene Güter zu Lehen, so auch in Remlingen. Ein Friedrich Rauhisen von Wertheim wird als Besitzer eines freien Gutes genannt.
Gräfin Kunigunde, Witwe des Grafen Heinrich von Henneberg, ihr Sohn Graf Boppo von Henneberg und seine Frau Richeza schenken dem Kloster Holzkirchen jährliche Einkünfte über neun Pfund Heller aus ihren Gütern in Remlingen mit allen Rechten.
Ein großer Teil des Ortes gehört den Grafen von Henneberg. Durch den Verkauf kommt er an die Grafen Ludwig von Rieneck und Rudolph von Wertheim. Der rienecksche Teil wird später von den Grafen zu Castell ererbt. So kommt Remlingen an seine zwei Fürstenhäuser Wertheim und Castell.
Graf Boppo von Henneberg und seine Frau Richeza verkaufen ihren Verwandten, Graf Ludwig von Rieneck und Rudolf von Wertheim, all ihre Rechte in Remlingen gemeinsam mit weiteren Rechte in anderen Dörfern für insgesamt 2000 Pfund Heller.