Es wird angenommen. Dass Kupferberg bereits 1320 als Ort die Stadtgerechtigkeit besessen haben muss, da ein Kupferberger als "Bürger" erwähnt wird.
Römhild wird als "civitas" bezeichnet.
Weikersheim wird als "oppidum" bezeichnet.
Schwabach wird als "Markt" erwähnt.
Burgkunstadt wird als "oppidum" bezeichnet.
König Ludwig IV. belehnt den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg, als den Sieger in der Königsschlacht, mit Hof ("opidum dictum Raegentzhof")
König Ludwig IV. erlaubt dem Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach, die villa Iphofen zur Stadt zu erheben und zu befestigen.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
Ornbau erscheint als "civitas".
Schon zur Zeit seiner ersten Nennung als Stadt ("oppidum") im bambergischen Urbar war Kronach mit Stadtmauern befestigt. Im Urbar wird bereits zwischen Hofstätten innerhalb und außerhalb der Mauern unterschieden. Nur die Hofstätten innerhalb der Mauern hatten eine "Marchtrecht"-Abgabe zu zahlen.