Es wird angenommen. Dass Kupferberg bereits 1320 als Ort die Stadtgerechtigkeit besessen haben muss, da ein Kupferberger als "Bürger" erwähnt wird.
Römhild wird als "civitas" bezeichnet.
Weikersheim wird als "oppidum" bezeichnet.
Schwabach wird als "Markt" erwähnt.
Burgkunstadt wird als "oppidum" bezeichnet.
König Ludwig IV. belehnt den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg, als den Sieger in der Königsschlacht, mit Hof ("opidum dictum Raegentzhof")
Der Ort wird als "oppidum dictum Raeganshof" erwähnt.
Leopold und Albrecht von Wolfstein bekommen als Grundherren das königliche Privileg des Markt- und Befestigungsrechts für ihr "Dorf" nach dem Vorbild der "stadt zu dem Neuenmarkt".
Pottenstein wird als "castrum" und "oppidum" bezeichnet.
Schon zur Zeit seiner ersten Nennung als Stadt ("oppidum") im bambergischen Urbar war Kronach mit Stadtmauern befestigt. Im Urbar wird bereits zwischen Hofstätten innerhalb und außerhalb der Mauern unterschieden. Nur die Hofstätten innerhalb der Mauern hatten eine "Marchtrecht"-Abgabe zu zahlen.