Nach dem Aussterben der Schweinfurter kamen ihre Erben, die Andechs-Meranier, in den Besitz des Ortes und der Burg Niesten.
Nach der Erbauung der Burg Alzenau übernimmt das Dorf Willmundsheim deren Namen und wird als Gründungsstadt des Erzstifts Mainz Stützpunkt dessen Macht im Freigericht.
In einer Urkunde wird die Schenkerin an den Deutschen Orden als "edle Frau Elizabeth von Hohenlohe zu Neubronn (residens in Newenbrunne)" genannt.
Markgraf Ludwig von Brandenburg ist Ludwig von Hohenlohe 2100 Pfund Heller schuldig, die auf die Pfandsumme von Lauda und Jagstberg, jeweils Burg und Stadt, aufgeschlagen werden. 1000 Pfund Heller dieser Schuld will Ludwig für Baumaßnahmen in den beiden Orten nutzen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von Konrad und Dietrich von Bickenbach Leibeigene u.a. in Rothenfels, Karlstadt, Ebenhausen, Gemünden und Arnstein.
Es finden sich erste gesicherte Hinweise auf ein vom Markgrafen Johann III. gegründetes Spital (im Landbuch A des Markgrafen Johann mit Nennung der umliegenden Orte).
Ulrich von Hohenlohe nimmt Weikersheim und Möckmühl, jeweils Burg und Stadt, vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Pfalzgraf Ludwig bei Rhein verträgt die Städte Rothenburg ob der Tauber, Schwäbisch Hall und Windsheim mit Bischof Johann von Egloffstein.
Es gibt Streit zwischen dem Bischof von Würzburg Johann I. von Egloffstein und den Burggrafen Johannes und Friedrich von Nürnberg wegen Kitzingen. Es heißt u.a., die Burggrafen hätten widerrechtlich Bede, Steuer, Ungeld, Renten und Gefälle in Kitzingen eingezogen, die Brücke zerstört ("abgeworfen"), etliche Bürger ausgewiesen und den Rat neu besetzt. Auch hätten sie alleine neue Gesetze gemacht, was ihnen nicht zustehe, da sich drei Herrschaften die Stadt teilten. Dagegen beschuldigen die Burggrafen den Bischof, er habe ihnen Einnahmen vorenthalten und die Bürger Kitzingens nicht schützen wollen, sondern sie vielmehr bedrängt.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn kommt mit der Stadt überein, sie für 500 Gulden jährlich von aller Bede und Steuer zu befreien.