Die Wettiner treten als Ortsherren von Neustadt bei Coburg auf.
Neustadt bei Coburg erhält wohl in Form von Statuten die Schweinfurter Stadtrechte.
Nach dem Tod Juttas, der letzten Erbin Bertholds VII, treten ihre Schwiegersöhne, der Landgraf Friedrich der Strenge von Thüringen, Burggraf Albrecht der Schöne von Nürnberg und Graf Eberhard, zusammen, um über die Teilung der neuen Herrschaft zu beraten.
Nach der Teilung der Henneberger Besitzungen kommen die Orte Schmalkalden, Eisfeld, Kissingen, Heldburg, Königsberg und Hildburghausen an den Burggrafen von Nürnberg.
Nach der Teilung der Henneberger Herrschaft kommt Sonneberg an den Landgrafen von Thüringen.
Bei der hennebergischen Erbteilung wird Königshofen zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg geteilt.
Nach der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg soll Hofheim zum würzburgischen Amt Rottenstein gehören.
Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Münnerstadt geteilt.
Die Stadt Würzburg gewährleistet die Sicherheit der Pfarrer. Bei Schädigungen oder Angriffen auf die Pfarrer kann unter gewissen Umständen sogar die Regel greifen, dass 30 wohlhabende Bürger sowie 30 der besten Handwerker Würzburg verlassen müssen und sich die eine Hälfte auf Kosten Würzburgs in Karlstadt, die andere Hälfte in Iphofen oder Gerolzhofen aufhalten soll, bis die Situation wieder geklärt ist. Die Ausweisung der Würzburger Bürger nach Karlstadt ist als Strafe bereits früher belegt.
Graf Eberhard von Württemberg und seine Ehefrau Elsbeth teilen den Bürgern von Münnerstadt mit, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ihre Hälfte und alle ihre Rechte an Burg und Stadt Münnerstadt verkauft haben und sagen sie von allen Huldigungen und Eiden los, die sie ihnen getan haben.