Bischof Albrecht II. von Hohenlohe beginnt mit der Belagerung der Stadt, die nahezu drei Wochen dauert.
Bei der hennebergischen Erbteilung wird Königshofen zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg geteilt.
Nach der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg soll Hofheim zum würzburgischen Amt Rottenstein gehören.
Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Münnerstadt geteilt.
König Karl IV. bringt zwischen dem Bischof von Würzburg und der Stadt Würzburg einen Ausgleich zu Stande.
Die Stadt Würzburg gewährleistet die Sicherheit der Pfarrer. Bei Schädigungen oder Angriffen auf die Pfarrer kann unter gewissen Umständen sogar die Regel greifen, dass 30 wohlhabende Bürger sowie 30 der besten Handwerker Würzburg verlassen müssen und sich die eine Hälfte auf Kosten Würzburgs in Karlstadt, die andere Hälfte in Iphofen oder Gerolzhofen aufhalten soll, bis die Situation wieder geklärt ist. Die Ausweisung der Würzburger Bürger nach Karlstadt ist als Strafe bereits früher belegt.
Graf Eberhard von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth befehlen den Pfandinhabern der dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, die Pfandeinlösung zu gewähren. Zu den Burgen und Städten gehören unter anderem Münnerstadt und Schweinfurt.
Graf Eberhard von Württemberg und seine Ehefrau Elsbeth teilen den Bürgern von Münnerstadt mit, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ihre Hälfte und alle ihre Rechte an Burg und Stadt Münnerstadt verkauft haben und sagen sie von allen Huldigungen und Eiden los, die sie ihnen getan haben.