Der Ort kommt von den Hennebergern an das Hochstift Würzburg.
Durch die Verpfändung sind wieder die Henneberger und der Bischof von Würzburg im Besitz der Stadt.
Ein Bürgermeister wird neben dem Schultheiß genannt.
Nach der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg soll Hofheim zum würzburgischen Amt Rottenstein gehören.
Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Münnerstadt geteilt.
Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Schweinfurt geteilt.
Die Stadt Würzburg gewährleistet die Sicherheit der Pfarrer. Bei Schädigungen oder Angriffen auf die Pfarrer kann unter gewissen Umständen sogar die Regel greifen, dass 30 wohlhabende Bürger sowie 30 der besten Handwerker Würzburg verlassen müssen und sich die eine Hälfte auf Kosten Würzburgs in Karlstadt, die andere Hälfte in Iphofen oder Gerolzhofen aufhalten soll, bis die Situation wieder geklärt ist. Die Ausweisung der Würzburger Bürger nach Karlstadt ist als Strafe bereits früher belegt.
Schloss, Stadt und Zent Königsberg gehen durch die Henneburger Erbtochter Sophie an den Markgrafen Albrecht von Brandenburg, Burggrafen von Nürnberg, über.
Graf Eberhart und Gräfin Elsbeth von Wirtenberg befehlen den Pfandinhabern an den ganz oder teilweise dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, darunter Münnerstadt, Schweinfurt, Irmelshausen und Königshofen, die Pfandeinlösung zu gewähren.
Graf Eberhard von Württemberg und seine Ehefrau Elsbeth teilen den Bürgern von Münnerstadt mit, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ihre Hälfte und alle ihre Rechte an Burg und Stadt Münnerstadt verkauft haben und sagen sie von allen Huldigungen und Eiden los, die sie ihnen getan haben.