Der Ort kommt von den Hennebergern an das Hochstift Würzburg.
Durch die Verpfändung sind wieder die Henneberger und der Bischof von Würzburg im Besitz der Stadt.
Ein Bürgermeister wird neben dem Schultheiß genannt.
Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Schweinfurt geteilt.
Graf Eberhart und Gräfin Elsbeth von Wirtenberg befehlen den Pfandinhabern an den ganz oder teilweise dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, darunter Münnerstadt, Schweinfurt, Irmelshausen und Königshofen, die Pfandeinlösung zu gewähren.
Kaiser Karl IV. belehnt die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Hof und sämtlichen Rechten, die dazu gehören, wie zum Beispiel dem Patronatsrecht über die dortige Kirche und der Gerichtsbarkeit.
Kaiser Karl IV. bestätigt die 1313 von Heinrich VII. der Stadt Nürnberg verliehenen Privilegien.
In einer Urkunde bestätigen Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth den Empfang der Abschlagszahlungen für die an das Hochstift Würzburg verkauften Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Markgraf Ludwig von Brandenburg verpfändet wegen 7400 Pfund Hellern, die er dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe schuldig ist, diesem seinen Teil von Burg und Stadt Rothenfels unter Vorbehalt des Wiederkaufs. Nach der Auslösung sollen alle Bestimmungen, die zwischen Kaiser Ludwig IV. und dem Bischof über Rothenfels und Gemünden getroffen wurden, in Kraft bleiben.
Der Dettelbacher Vogt erhält eine Zusicherung Krafts von Hohenlohe, dass, falls er kinderlos stürbe, die Dettelbacher Lehen "mannen und frawen" verliehen werden sollen. Dies umfasst die Hufe der Geisbertin, der Bauhofe vor dem Kirchhof und elf Morgen Wiese in der "Hohvelder mark".