Ein Bürgermeister wird neben dem Schultheiß genannt.
Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Schweinfurt geteilt.
Die Burgen und Städte Gemünden und Rothenfels fallen mit ihren jeweiligen dazugehörigen Besitzungen an den Markgrafen Ludwig von Brandenburg.
König Karl IV. teilt Ulrich von Hanau mit, dass er dessen Streit mit Lutz von Hohenlohe wegen Burg und Stadt Lauda erst nach seiner Rückkehr nach Deutschland vor dem Hofgericht verhandeln könne.
Graf Eberhart und Gräfin Elsbeth von Wirtenberg befehlen den Pfandinhabern an den ganz oder teilweise dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, darunter Münnerstadt, Schweinfurt, Irmelshausen und Königshofen, die Pfandeinlösung zu gewähren.
Betzenstein wird von den Leuchtenbergern als Lehen der Krone Böhmen angetragen und wieder empfangen.
Kaiser Karl IV. belehnt die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Hof und sämtlichen Rechten, die dazu gehören, wie zum Beispiel dem Patronatsrecht über die dortige Kirche und der Gerichtsbarkeit.
Kaiser Karl IV. bestätigt die Rechte der Stadt Weißenburg am Reichsforst und gebietet dem Burggrafen Johann von Nürnberg, den Reichsforst zu Weißenburg zu schützen.
Das Hochstift Würzburg verleiht Heinrich von Rotenkolben und dessen männlichen Verwandten das Forstamt des Salzforstes.
Markgraf Ludwig von Brandenburg verpfändet wegen 7400 Pfund Hellern, die er dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe schuldig ist, diesem seinen Teil von Burg und Stadt Rothenfels unter Vorbehalt des Wiederkaufs. Nach der Auslösung sollen alle Bestimmungen, die zwischen Kaiser Ludwig IV. und dem Bischof über Rothenfels und Gemünden getroffen wurden, in Kraft bleiben.