Der Bürgermeister und der Rat erhalten das Recht, den Reichsvogt, den Vertreter des Kaisers, frei zu wählen.
Der Rat wählt Ritter Konrad von Seinsheim zum Reichsvogt.
Das Hofgericht Kaiser Karls IV. muss einen Streit zwischen dem Bischof und den nach Nürnberg abgewanderten ehemaligen Würzburger Bürgern schlichten. Solange diese noch Besitz in der Stadt haben, sind sie auch zu Steuerleistungen gegenüber dem Bischof verpflichtet.
Graf Eberhard von Wertheim übergibt Kaiser Karl IV. im Zuge dessen Politik einer Landbrücke sowohl Burg und Stadt Wertheim als auch Kreuzwertheim und erhält beide Orte als Lehen zurück.
Die Truchsessen zu Meiningen treten in den Dienst des Hochstiftes Würzburg.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft Kraft von Hohenlohe seine Hälfte von Burg und Stadt Widdern unter Vorbehalt des Wiederkaufs für 2500 kleine Gulden. Der Bischof behält sich auch ein Öffnungsrecht vor.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe kauft den halben Teil von Burg und Stadt Widdern von Graf Poppo von Eberstein um 400 kleine Gulden.
Graf Poppo und Irmgard von Eberstein und Johann von Eberstein verkaufen ihrer Schulden wegen Burg und Stadt Widdern für 8000 kleine Gulden je zur Hälfte an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und an Kraft von Hohenlohe. Beides geht vom Bistum Würzburg zu Lehen. Ausgenommen sind Weingärten bei der Kirche.
Nachdem der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und Kraft von Hohenlohe Burg und Stadt Widdern gekauft haben, treffen sie Vereinbarungen diesbezüglich. Unter anderem sollen Kosten für die Bewachung geteilt und Friede gehalten werden, im Konfliktfall soll der Ort neutral sein; Kraft empfängt seine Hälfte als Lehen vom Bistum Würzburg.
Kaiser Karl IV. entscheidet einen Streit zwischen dem Eichstätter Bischof Berthold von Zollern und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Demnach soll der Eichstätter auf alle Ansprüche an den umstrittenen Gütern, darunter Burg, Stadt und Vogtei Königshofen, verzichten.