Landgraf Heinrich von Hessen schließt mit den Grafen Heinrich und Berthold einen Vertrag ab wegen des gemeinschaftlichen Besitzes von Schloss und Stadt Schmalkalden und Scharfenberg.
Der Bürgermeister und der Rat erhalten das Recht, den Reichsvogt, den Vertreter des Kaisers, frei zu wählen.
Der Rat wählt Ritter Konrad von Seinsheim zum Reichsvogt.
Existenz eines hennebergischen Salbuchs.
Das Hofgericht Kaiser Karls IV. muss einen Streit zwischen dem Bischof und den nach Nürnberg abgewanderten ehemaligen Würzburger Bürgern schlichten. Solange diese noch Besitz in der Stadt haben, sind sie auch zu Steuerleistungen gegenüber dem Bischof verpflichtet.
Das Hochstift Würzburg verkauft sein Dorf Niederlauringen an Kunne von Sternberg.
Die Truchsessen zu Meiningen treten in den Dienst des Hochstiftes Würzburg.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft Kraft von Hohenlohe seine Hälfte von Burg und Stadt Widdern unter Vorbehalt des Wiederkaufs für 2500 kleine Gulden. Der Bischof behält sich auch ein Öffnungsrecht vor.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe kauft den halben Teil von Burg und Stadt Widdern von Graf Poppo von Eberstein um 400 kleine Gulden.
Kaiser Karl IV. entscheidet einen Streit zwischen dem Eichstätter Bischof Berthold von Zollern und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Demnach soll der Eichstätter auf alle Ansprüche an den umstrittenen Gütern, darunter Burg, Stadt und Vogtei Königshofen, verzichten.