Kaiser Karl IV. erhebt den Markt Homburg ("Hohemburg"), "der uns als synem künig zu Beheim u. der crone zu beheim zu dieser Zeit angehöret" zur Stadt und gewährt die Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten der Stadt Gelnhausen. In diesem Zusammenhang wird der Wochenmarkt von Dienstag auf Montag verlegt.
Für 18000 Gulden erwerben die drei Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg und Hall Kirchberg an der Jagst und Ilshofen von den Hohenlohe.
Kaiser Karl IV. erlaubt seinem Sohn Wenzel, König von Böhmen, den Reichsbesitz Mainbernheim und Heidingsfeld, den er aus der würzburgischen Verpfändung gelöst hat, zu befestigen.
Kaiser Karl IV. befreit die Kaufleute von Nürnberg von Zöllen und Geleit, die sie dem Burggrafen zu Nürnberg, den Grafen von Wertheim, den Grafen von Hohenlohe und Gottfried von Bruneck zu zahlen hatten.
Hans von Rotenburg wird Burgmann des Würzburger Bischofs Albrecht in Fladungen.
Graf Eberhard von Wertheim erhält von Kaiser Karl IV. den Voigtshof in Wertheim, auch Grafenhof genannt, zu Lehen.
Die Bürger der Stadt Nürnberg schenken Kaiser Karl IV. 2000 Gulden. Sie erhalten zunächst eine Bestätigung von Gerlach von Hohenlohe, Ende des Monats bedankt sich der Kaiser selbst für die Schenkung und weist die Zahlung an Gerlach an.
Bei den vom Würzburger Domkapitel getroffenen Bestimmungen über den Verkauf oder die Verpfändung von hochstiftischen Gütern bis zu einem Betrage von 100000 Pfund Heller wird auch die ein Jahr vorher vollzogene Verpfändung der "slozze" Iphofen, Gerolzhofen und Hassfurt an Gerlach von Hohenlohe und andere Adlige angesprochen.
Ulrich von Hohenlohe, seine Frau Liese und ihr Sohn Ulrich verkaufen (mit Einwilligung von Ulrichs Brüdern) dem Götz von Hohenlohe Feste und Markt Haltenbergstetten, den "Weinwuchs" und die Mühle daselbst sowie Oberstetten (als Dorf oder Weiler bezeichnet) und einige weitere Güter um 9800 Pfund Heller. Liese verzichtet auf alle Ansprüche an ihrer Morgengabe Haltenbergstetten.
Graf Ludwig der Jüngere von Oettingen verkauft mit Zustimmung seines Vetters Ludwig von Oettingen Wassertrüdingen, Stadt und Burg, mit allen Zugehörungen sowie den Kirchsatz im benachbarten Röckingen an Götz von Hohenlohe und dessen Sohn Lutz um 19000 Pfund Heller.