König Wenzel nimmt die Städte Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Stadtschwarzach, Arnstein, Neustadt an der Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim (die sich gegen den Würzburger Bischof zu einem Bund zusammengeschlossen hatten) in seinen und den Schutz des Reiches. Am Ende der Urkunde heißt es aber, dass die Städte das hergebrachte Recht des Bischofs achten sollen, womit die vorherigen Begünstigungen aufgehoben werden.
Der Deutschmeister Konrad von Egloffstein erhält das königliche Privileg, die Ordensdörfer Neubrunn und Laupheim "zu umbgraben und umbzäunen und befestigen".
König Wenzel gestattet der Stadt drei Markttage auf Bitte des Bamberger Bischofs Lamprecht von Brunn.
Der Stadtrat wird von den Grafen von Hohenlohe eingesetzt und besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Richtern.
König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.
Markgraf Wilhelm von Meissen erneuert den Burggrafen von Nürnberg das Vermächtnis über Thiersheim.
Die Burggrafen von Nürnberg, Friedrich V. sowie seine Söhne Johann III und Friedrich VI., geben dem Kloster von Heilsbronn eine Hofstatt in Uffenheim.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg tritt seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. die Regierung ab und zieht sich auf die Plassenburg zurück. Dabei bestimmt er, dass die Herrschaft Plassenburg, darunter die Stadt Kulmbach und Berneck, in seinem Besitz verbleiben.
Das Hochstift Würzburg verkauft seinen großen Zoll und das Ungeld zu Neustadt an die Domherren Gise und Heinrich von der Tann um 820 rheinische Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Der Bau eines Schlosses in Ansbach begann 1397 mit einem Tauschgeschäft zwischen dem Stift und den Burggrafen Johann und Friedrich, die vom Stift den Hof vor der steinernen Brücke erhielten und dafür eine andere Hofreit vor der Brücke abgaben.