König Wenzel gewährt der Stadt Wegzoll, Schiffszoll und Durchfuhrzoll.
König Wenzel nimmt die Städte Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Stadtschwarzach, Arnstein, Neustadt an der Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim (die sich gegen den Würzburger Bischof zu einem Bund zusammengeschlossen hatten) in seinen und den Schutz des Reiches. Am Ende der Urkunde heißt es aber, dass die Städte das hergebrachte Recht des Bischofs achten sollen, womit die vorherigen Begünstigungen aufgehoben werden.
Der Deutschmeister Konrad von Egloffstein erhält das königliche Privileg, die Ordensdörfer Neubrunn und Laupheim "zu umbgraben und umbzäunen und befestigen".
Graf Heinrich versetzt Stadt und Haus Wasungen den Rittern Gottschalk von Buchenau und Apel von Reckrod um 2000 Gulden.
König Wenzel stellt der Stadt sieben Privilegien aus, darunter das Recht des Rats, einen Brückenzoll zu erheben. Darüberhinaus bekommt er das einträgliche Geleitrecht in der Stadt, wobei Sicherheit und Geleit bei den Jahrmärkten inbegriffen waren.
König Wenzel gestattet der Stadt drei Markttage auf Bitte des Bamberger Bischofs Lamprecht von Brunn.
Markgraf Wilhelm von Meissen erneuert den Burggrafen von Nürnberg das Vermächtnis über Thiersheim.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg tritt seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. die Regierung ab und zieht sich auf die Plassenburg zurück. Dabei bestimmt er, dass die Herrschaft Plassenburg, darunter die Stadt Kulmbach und Berneck, in seinem Besitz verbleiben.
Das Hochstift Würzburg verkauft seinen großen Zoll und das Ungeld zu Neustadt an die Domherren Gise und Heinrich von der Tann um 820 rheinische Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Der Bau eines Schlosses in Ansbach begann 1397 mit einem Tauschgeschäft zwischen dem Stift und den Burggrafen Johann und Friedrich, die vom Stift den Hof vor der steinernen Brücke erhielten und dafür eine andere Hofreit vor der Brücke abgaben.