Der Vogt wird als "Amtmann" bezeichnet.
Das Kartäuserkloster wird durch Erkinger von Seinsheim und seine Frau Anna von Bibra gestiftet.
In der Stiftungsurkunde des Kartäuserklosters werden die Grafen von Castell als alleinige Herrscher über das Dorf Astheim genannt.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg verschreibt seiner Frau Elisabeth von Bayern unter anderem die Orte Ansbach, Leutershausen, Schwabach, Bernheim, Wassertrüdingen, Langenzenn und Gunzenhausen als Wittum.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überträgt der Stadt Ansbach die Verwaltung mehrerer von ihm dort ausgesetzten Leibgedinge.
Burggraf Johann von Nürnberg nimmt die Juden von Neustadt an der Aisch in seinen Schutz.
Das königliche Hofgericht bestimmt im Streit um das Erbe von Markgraf Wilhelm von Meißen, dass die Markgrafen von Meißen die Burggrafen von Nürnberg zwecks Thiersheim und anderen Orten finanziell entschädigen müssen.
Das königliche Hofgericht setzt die Burggrafen von Nürnberg in Nutzgewähr ihres meißischen Erbes.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verpfändet Hildebrand von Thüngen Stadtschwarzach um 1550 fl auf elf Jahre.
Margarethe von Brauneck verkauft um 700 Gulden ihre Rechte an Marktbreit an Konrad von Seinsheim: Leute, Güter, Gerichte, Vogteien, usw..