Das Weistum von 1454, das sich Engelhard von Seinsheim erstellen ließ, verzeichnet seine gesamte Gerechtigkeit am Ort Marktbreit: Alle Jahre lässt er drei Rüggerichte abhalten, an denen die Inhaber der zwölf Hofstätten sitzen. Seinsheim ist oberster Vogt und Gerichtsherr mit Gebot und Verbot im Dorf, Feld und auf den Straßen. Dieses Gericht urteilt über alle Fälle mit Ausnahme der todeswürdigen Verbrechen.
Heidingsfeld gerät unter die Herrschaft der Stadt Nürnberg.
Die Herren von Hanau-Lichtenberg erwerben einen Teil der Stadt.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach gewährt der Stadt Iphofen die Erlaubnis, die Reichsstraße, die bisher an der Stadt vorbeigeführt hat, nunmehr durch den Ort zu legen. Zugleich soll ein vierter Jahrmarkt am Sonntag Oculi (3. Fastensonntag) stattfinden. Die Straßenbauer sollen vom Zoll befreit sein.
Es gelingt Herzog Ludwig IX. dem Reichen von Bayern, der an der Auseinandersetzung des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg mit der Reichsstadt Nürnberg beteiligt gewesen war, von Georg von Wolfstein die Pfandschaft an der Burg und dem Markt Allersberg, dazu noch das Öffnungsrecht an der Burg, zu erlangen
Die Rechte des Hochstifts Würzburg in Stadtschwarzach werden festgehalten.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach und das Domkapitel erlauben der Stadt, eine Glocke am Grafeneckartturm zu installieren. Diese darf nur für Warnungen vor Feuer und dieStundenanzeige benutzt werden. Die beiden Bürgermeister haben die Schlüssel zum Turm und sind für die Türmer verantwortlich.
Graf Johann von Wertheim erhält diverse Lehen vom Würzburger Bischof, darunter Burg und Stadt Freudenberg.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof Konrad von Bebenburg und Hans von Venningen jährlich 50 Gulden an den Einnahmen zu Gerolzhofen.
Bischof Johann II. verschrieb an Heinrich Zobel, Ulrich von Rechberg, Thomas von Rosenberg, Hans von Absberg, Ulrich und Georg von Rosenberg, Heinz von Rechberg und Heinz von Seckendorf insgesamt 150 fl. jährlich auf die Bede von Hassfurt und Gerolzhofen.