Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan jährlich 21 Gulden auf die Bede zu Ebern.
Philipp Fuchs von Schweinshaupten fordert von Bischof Rudolf von Würzburg 1060 Gulden, die Bischof Gottfried Philipps Vater schuldete. Man einigte sich darauf, dass Bischof Rudolf dem Fuchs von Schweinshaupten 400 Gulden auf die Stadt Hassfurt verschreibt.
Eine Stadtordnung wird vom Mainzer Erzbischof für die Bürger von Walldürn erlassen.
Für Buchen wird eine Marktzollordnung durch den Erzbischof von Mainz für "vnsern lieben getreuen, burgermeister und rathe unser stat Buchen" ausgestellt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt laut Lorenz Fries im Jahr 1492 Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen jährliche Einkünfte von 15 Gulden in Arnstein so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Wilhelm, Georg und Burkard vom Stein zum Altenstein jährlich je 100 Gulden an den Einnahmen in Ebern und Hassfurt für insgesamt 3800 Gulden.
Durch Auslösung aus der domkapitelschen Pfandschaft kommt Karlstadt wieder in den Besitz des Hochstifts.
Nachdem der Würzburger Bischof den Bewohnern Iphofens 27 Jahre die Steuern um 200 Gulden nachgelassen hatte, genehmigte er laut Lorenz Fries, dass sie bis zu seinem Tode jährlich nur 700 Gulden zahlen sollten und nach seinem Tod wieder jährlich 800 Gulden.
Graf Johann III. von Wertheim (1400-1495) stiftet eine Bruderschaft mit den Fischern, die bis zur Reformation Bestand hat.
Nachdem die beiden mit Burian von Guttenstein in Streit geraten waren, erobern Anton von Bibra und Neidhart von Thüngen Mainbernheim und lassen sich von den Bewohnern huldigen.