Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan jährlich 21 Gulden auf die Bede zu Ebern.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries seinem "leibbarbirer und Camerer" Eberhart Butner jährlich an Petri Cathedra 10 Gulden an den Steuereinnahmen in Iphofen.
Eine Stadtordnung wird vom Mainzer Erzbischof für die Bürger von Walldürn erlassen.
Für Buchen wird eine Marktzollordnung durch den Erzbischof von Mainz für "vnsern lieben getreuen, burgermeister und rathe unser stat Buchen" ausgestellt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt laut Lorenz Fries im Jahr 1492 Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen jährliche Einkünfte von 15 Gulden in Arnstein so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Wilhelm, Georg und Burkard vom Stein zum Altenstein jährlich je 100 Gulden an den Einnahmen in Ebern und Hassfurt für insgesamt 3800 Gulden.
Durch Auslösung aus der domkapitelschen Pfandschaft kommt Karlstadt wieder in den Besitz des Hochstifts.
Nachdem der Würzburger Bischof den Bewohnern Iphofens 27 Jahre die Steuern um 200 Gulden nachgelassen hatte, genehmigte er laut Lorenz Fries, dass sie bis zu seinem Tode jährlich nur 700 Gulden zahlen sollten und nach seinem Tod wieder jährlich 800 Gulden.
Im Wunsiedler Landbuch wird Hohenberg zwar Amtsort, sonst aber Dorf genannt.
Stadtherren von Themar sind die Grafen von Henneberg.