Nachdem Burg und Stadt Klingenberg an die Herren von Birkenbach gefallen sind, nennt sich Walter aus der Schenkenfamilie Schüpf Schenk von Klingenberg und Prozelten.
Seit ungefähr 1272 ist die Grafschaft Hanau Mitherr in Stadt und Burg Rieneck.
Ein Schultheiß ("scultetus") steht als landesherrlicher Beamter an der Spitze der städtischen Verwaltung.
Der Würzburger Bischof löst Uffenheim aus der Verpfändung.
In einer Urkunde des Burggrafen von Nürnberg über die Verleihung Bayreuths und anderer Güter an das Kloster Ellwangen wird die Siedlung als "oppidum" bezeichnet.
Rothenburg o. d. Tauber wird in der Zeit des Interregnums an das Haus Hohenlohe verpfändet.
Unter Vermittlung des Dominikanergelehrten Albertus Magnus kommt es zu einem neuen Vertrag zwischen Bürgerschaft und Bischof, der die Bestimmungen von 1261 noch ungünstiger fasste: Rat und Bürgermeister sind vom Willen Bischof Irings abhängig, sie müssen dem Bischof das Siegel und die Schlüssel der Stadt ausliefern, 2000 Mark Silber an den Bischof und 200 an "seinen" Rat entrichten und dem Bischof das Ungeld über acht Jahre überlassen.
1265 sind die Grundzüge der Stadtverfassung bereits zu erkennen: Der bischöfliche Schultheiß Friedrich, die Schöffen (scabini) und die Gemeinde (universitas) von Neustadt stellen eine Urkunde für Wechterswinkel aus, die zudem von 19 Bürgern und einem Schulmeister bezeugt wird.
Zur Vertretung der Bürgerschaft gibt es einen inneren Rat (zwölf Mitglieder) und seit 1360 zusätzlich einen äußeren Rat (24 Mitglieder). Beide werden vom Bischof eingesetzt und jährlich erneuert.
"Ludwig von Tungedin" ist der Begründer des Hauses Thüngen, das bis heute in diesem Bereich ansässig ist.