Seit der "Goldenen Freiheit" bzw. der "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis" ernennt nicht mehr der Burggraf, also der Graf von Henneberg, sondern der Bischof von Würzburg den Zentgrafen. Der Bischof verleiht diesem zudem den Blutbann.
Graf Berthold von Henneberg bestimmt für seine Gemahlin Sophie "Slusungen castrum cum ciuitate", also Schloss und Stadt Schleusingen.
"Herbipolis sola iudicat ense et stola" (Würzburg allein urteilt mit Stola und Schwert) ist bereits auf dem Siegel Bischof Bertholds von Henneberg zu finden.
Ellingen wird Sitz einer Komturei des Deutschen Ordens, später der Ballei Franken (bis 1789).
Hildebrand von Seinsheim verkauft dem Deutschen Orden seine Burg in Mergentheim und weitere Besitzungen (2.3.1269). Bestätigungen des Verkaufs erfolgen durch Heinrich von Hohenlohe-Brauneck (4.3.), die Brüder Kraft und Konrad von Hohenlohe (14.3.) und Albert von Hohenlohe (1.9.).
In Eltmann wird ein würzburgisches Amt errichtet.
Bischof Leo Thundorfer von Regensburg belehnt Burggraf Konrad den Jüngeren von Nürnberg mit dem "Markt" Spalt.
Amorbach befindet sich im Besitz des Erzbischof von Mainz.
Ulrich von Dürn verkauft Amorbach samt der Vogtei sowohl über die Stadt als auch über das Kloster, ferner die sog. "marka" und die Cent Amorbach mit allem Zubehör an den Mainzer Erzbischof Werner von Eppstein.
Durch die Heirat des Grafen Ulrich I. von Hanau mit Elisabeth von Rieneck kommt Steinau in den Besitz der Hanauer Grafen.