Zur Vertretung der Bürgerschaft gibt es einen inneren Rat (zwölf Mitglieder) und seit 1360 zusätzlich einen äußeren Rat (24 Mitglieder). Beide werden vom Bischof eingesetzt und jährlich erneuert.
Graf Berthold von Henneberg bestimmt für seine Gemahlin Sophie "Slusungen castrum cum ciuitate", also Schloss und Stadt Schleusingen.
"Herbipolis sola iudicat ense et stola" (Würzburg allein urteilt mit Stola und Schwert) ist bereits auf dem Siegel Bischof Bertholds von Henneberg zu finden.
Ellingen wird Sitz einer Komturei des Deutschen Ordens, später der Ballei Franken (bis 1789).
Hildebrand von Seinsheim verkauft dem Deutschen Orden seine Burg in Mergentheim und weitere Besitzungen (2.3.1269). Bestätigungen des Verkaufs erfolgen durch Heinrich von Hohenlohe-Brauneck (4.3.), die Brüder Kraft und Konrad von Hohenlohe (14.3.) und Albert von Hohenlohe (1.9.).
In Eltmann wird ein würzburgisches Amt errichtet.
Amorbach befindet sich im Besitz des Erzbischof von Mainz.
Ulrich von Dürn verkauft Amorbach samt der Vogtei sowohl über die Stadt als auch über das Kloster, ferner die sog. "marka" und die Cent Amorbach mit allem Zubehör an den Mainzer Erzbischof Werner von Eppstein.
Für die beiden Stadtherren (den Erzbischof von Mainz und den Abt des Klosters) waren zwei Schultheißen zuständig.
Durch die Heirat des Grafen Ulrich I. von Hanau mit Elisabeth von Rieneck kommt Steinau in den Besitz der Hanauer Grafen.