Unter Graf Konrad von Schlüsselberg wird Ebermannstadt durch König Ludwig IV. mit einer Stadtgerechtigkeit (Nürnberger Recht) ausgestattet.
König Ludwig IV. belehnt den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg, als den Sieger in der Königsschlacht, mit Hof ("opidum dictum Raegentzhof")
Auf Veranlassung der Bischöfe von Bamberg erhält Pottenstein das Markt- und Stadtrecht.
König Ludwig IV. verfügt, dass die in der Stadt gefertigten "graven Tuche", wohin sie auch immer verkauft werden, mit dem Dinkelsbühler Stadtmaß zu messen seien.
Der Nürnberger Burggraf fordert den Vogt von Kitzingen auf, die Juden von Würzburg zu schirmen.
König Ludwig IV. versetzt Kraft von Hohenlohe die Stadt Crailsheim ("Chrewlsheim") und die "villa" Honart (oder Monart) für 1000 Pfund Heller.
Kraft von Hohenlohe bestätigt, dass die Kinder König Ludwigs IV. nach dessen Tod die Stadt Crailsheim für die 1000 Pfund, um die sie verpfändet wurde, wieder auslösen können.
Kraft von Hohenlohe erklärt, dass er Wassertrüdingen von König Ludwig IV. zur Pflege empfangen habe. Nach dem Tod des Königs wolle er die Stadt dessen Kindern übergeben, wenn sie diese von ihm fordern.
Der Eichstätter Bischof Marquard I. von Hagel und sein Domkapitel verpflichten sich, die Vogteien über Herrieden und Ornbau nicht mehr als Lehen zu vergeben.
Graf Berthold von Henneberg beschenkt Hildburghausen zur Unterstützung bei der Ummauerung der Stadt mit dem Buch (Wald).