Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Ort das Marktrecht.
Staffelstein hat eine wachsende Bedeutung als Amtssitz des Bamberger Domkapitels.
Es gibt keine bischöfliche Wahlkapitulation mehr ohne die Auflage an den neuen Stadtherren, Mauerbau und Befestigungswesen stets im Auge zu behalten.
Der Deutsche Orden schließt mit Kurmainz einen Schutzvertrag über Prozelten und Neubrunn ab.
Die Stadtrechtsverleihung Abenbergs erfolgt wahrscheinlich ähnlich wie die für die ebenfalls eichstättische Stadt Spalt.
Graf Berthold und Graf Heinrich, sein Sohn, gebieten, dass in Schmalkalden kein Edelmann schänken oder sonstige den Bürgern schädliche Gewerbe treiben darf und auch keine Schafe auf dortiger Flur halten soll.
Gottfried von Hohenlohe entbindet Rat und Gemeinde Rothenburgs von ihren Eiden ihm gegenüber, da Kaiser Ludwig IV. seinen Teil der Stadt ausgelöst habe. Sobald auch der Teil seines Bruders Ludwig von Hohenlohe ausgelöst sei, wolle er die Verpfändungsurkunde aushändigen.
Kraft von Hohenlohe erhält von Würzburgs Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg diverse Lehen, darunter den Zehnt und die halbe Burg in Rothenfels.
Kraft von Hohenlohe erhält von Würzburgs Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg diverse Lehen, darunter Burg und Stadt Gemünden je zur Hälfte.