Das Marktrecht und der Blutbann werden für den Schwiegersohn Konrad Graves von Gräfenberg, Berthold Hallervon Nürnberg, von König Karl IV. bestätigt.
Lichtenberg wird erstmals urkundlich erwähnt, und zwar unter der Bezeichnung "hus und stat Lichtenberg". Damals ist es im Besitz der sich nach Lauenstein nennenden Linie der Grafen von Orlamünde.
Das Hochstift Würzburg und die Stadt Iphofen vereinbaren Bestimmungen, die die Besteuerung und die Veräußerung der dortigen Güter betreffen.
Der Würzburger Bischof verkauft Gericht und Vogtei in Baunach an das Kloster Langheim.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt den Erhalt von 4000 Pfund Heller, die ihm die Stadt Nürnberg für Bede und Steuer zu entrichten hatte.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass Gottfried und Margarete von Brauneck wegen der Freiheit, die er Gottfried von Hohenlohe in den Städten Röttingen und Weikersheim gegeben hat, kein Schaden entstehen soll. So sollen deren Leute in den genannten Städten nicht Bürger werden können; sollten bereits solche Bürgeraufnahmen stattgefunden haben, haben die von Brauneck weiterhin Zugriff auf ihre Leute wie zuvor.
Gisela, Äbtissin des Klosters Kitzingen, bestätigt den Verkauf eines Drittels der Vogtei in Kleinochsenfurt von Heinrich und Elisabeth von Hohenlohe an das Domkapitel Würzburg. Dieses Drittel geht vom Kloster zu Lehen, die Ausübung der Vogtei wird den Domherren Emicho von Brauneck und Albert von Ebersberg übertragen.
Berneck gehört zum Fürstentum Kulmbach-Bayreuth.
Kaiser Ludwig IV. nennt Weißenburg "des riches stat".
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.